Dioxin in Lebensmitteln
» Allgemeines zu Dioxin

 



Dioxine sind eine in der Umwelt vorkommende Stoffgruppe. Sie entstehen unter bestimmten Bedingungen bei Verbrennungsprozessen oder bei der chemischen Synthese von verschiedenen chlorhaltigen Verbindungen, wie beispielsweise Pentachlorphenol, als Nebenprodukte der Reaktion.
Dioxin reichert sich im Boden an wird nur sehr langsam abgebaut. Aus dem Boden gelangt der gesundheitsschädliche Stoff in die Nahrungskette und ist in Lebensmitteln sowie der Muttermilch nahezu ubiquitär nachzuweisen. Der Mensch nimmt täglich kleine Mengen Dioxin auf, 95 Prozent davon durch die Nahrung. Besonders in fettreichen Lebensmitteln wie Milch, Fleisch und Fisch kann Dioxin in höheren Mengen angereichert sein. Einmal in den Körper gelangt wird der Stoff im Fett eingelagert.
Das Gift kann in hohen Dosen zu psychischen Störungen, Atembeschwerden und Leberschäden führen. Es kann zu Hautschäden, der sogenannten Chlorakne, kommen und das Immun- und Hormonsystem gerät durcheinander.
Dioxin gilt als krebserregend, im extremsten Fall wirkt es tödlich. Akute Vergiftungserscheinungen sind aber nur bei hohen Dosen zu befürchten.
Zum Schutz der Bevölkerung gelten in der Europäischen Union (EU) seit dem 01.07.2002 Höchstgehalte für Dioxine. Die EU-Kommission hat diese Regelungen erweitert und seit November 2006 geltende Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgesetzt.
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In erster Linie sind die Hersteller für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich.

Österreich handelte im Rahmen des Systems für Lebensmittelsicherheit umgehend. Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ist festgelegt, dass in erster Linie die Hersteller alle Anstrengungen zu Unternehmen haben, nur sichere Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Die nächste Stufe der Lebensmittelsicherheit sind die Lebensmittelaufsichtsbehörden (auch Lebensmittelpolizei genannt) der Bundesländer, die laufend Lebensmittelbetriebe kontrollieren, Proben ziehen und somit Produkte am Markt überwachen. AGES-ExpertInnen untersuchen und begutachten diese Proben und melden die Ergebnisse an die Bundesländer und an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ), damit alle Maßnahmen ergriffen werden können, um ein größtmögliches Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Dazu zählen dann z.B. auch Meldungen an das europäische Schnellwarnsystem RASFF.

Quellen: AGES-News und APA-Meldung

» Dioxin in Schweinefleisch

 

 

Vom aktuellen "Dioxin-Skandal" war Irisches Schweine- und Rindfleisch betroffen, wobei das Schweinefleisch wesentlich höhere Werte aufwies. Die irische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab bekannt, dass das im Schweinefleisch gefundene Dioxin aus Transformatorenöl* stammt, das dem Tierfutter untergemischt wurde.

Über das europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), wurden alle Mitgliedsstaaten sofort über Vorfälle informiert und von den nationalen Behörden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.

In Österreich wird (wurde) aus dem Produktionszeitraum ab Anfang September 2008 stammendes Irisches Schweinefleisch vom Markt genommen. Ebenso wird für Fleischerzeugnisse sowie andere zusammengesetzte Produkte, die irisches Schweinefleisch und -fett in einer Menge von mehr als 20% enthalten sichergestellt, dass aus diesem Zeitraum stammende Waren nicht (mehr) in Verkehr gelangen.

Gesundheits-Risikoeinschätzung der europäischen Behörde:

  • Bei tägichem Verzehr von belastetem Fleisch würde der Dioxinwert im Körper um etwa 10 Prozent ansteigen. Ein derartiger Anstieg hätte noch keine gesundheitl nachteiligen Auswirkungen.
  • Im Extremfall eines täglichen Konsums von schwerst verseuchtem Schweinefleisch (mit der höchsten festgestellten Dioxinkonzentration)  würde der gesundheitlich zulässige Wert an Dioxin "nennenswert überschritten", was nach Ansicht der Wissenschaftler jedoch außer einer Verringerung der Abwehrkräfte zu keinen weiteren Beeinträchtigungen führte.
    Dennoch sind langfristige Folgen zu bedenken.

* Dublin (aho/lme) – Die Quelle der extrem hohen Dioxinbelastungen, die in Irland sowohl in Schweinefutter als auch in Schweinefleisch entdeckt wurden, scheint geklärt. Wie die Irische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Food Safety Authority of Ireland: FSAI) mitteilt, ist bei der Lebensmittel-Recyclinfirma "Millstream Power Recycling Ltd" in der irischen Grafschaft Carlow Industrieöl in die Produktion gelangt. Ein Firmensprecher bestätigte, dass ein solches Industrieöl in einer Anlage zur Trocknung von Futtermitteln eingesetzt wurde. Laut FSAI deutet das Muster der gefundenen Dioxine auf Transformatorenöl hin.
» Dioxin in Guarkernmehl

 

 

Über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) wurde am 24.7.2007 vor Guarkernmehl aus Indien gewarnt. Das Verdickungs- und Füllmittel Guarkernmehl, auch Zusatzstoff E412 genannt, wird bei der Herstellung etwa von Joghurt, Saucen, Ketchup und Brot, aber auch in Bio-Lebensmitteln oder Säuglingsnahrung eingesetzt. Es verleiht vor allem fettreduzierten Lebensmitteln eine cremige Konsistenz. Verarbeitet wird es aber auch von der Arzneimittel-, Kosmetik- und Papierindustrie.

Die Schweizer Behörden hatten in einer Charge eines Schweizer Unternehmens, Unipektin, Dioxin und Pentachlorophenol (PCP, ein Pflanzenschutzmittel) festgestellt. Lieferungen dieses Produkts der Schweizer Firma erfolgten an neun EU-Staaten, darunter auch Österreich. Direktlieferungen der indischen Firma erfolgten an zwei weitere EU-Staaten.

In Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) nach einer vorläufigen Risikoabschätzung durch die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die Lebensmittelaufsicht der betroffenen Bundesländer informiert. Die Lebensmittelinspektoren haben umgehend ab 25. und 26.7.2007 die in der RASFF-Warnung angegebenen Lebensmittelbetriebe besucht und das Guarkernmehl für die Verwendung gesperrt.

In den folgenden Tagen wurden europaweit detaillierte Untersuchungen von Guarkernmehl auf Dioxin und PCP (Pentachlorophenol) durchgeführt und die Vertriebswege der kontaminierten Chargen ermittelt und über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel allen Mitgliedstaaten mitgeteilt. Dabei wurden im Allgemeinen geringere Belastungen mit Dioxin gefunden als bei der Probe, die die Warnung ausgelöst hat.

Guarkernmehl (KN-Code 1302 32 90) mit Ursprung Indien darf gemäß 352/2008/EG erst nach Vorliegen eines entsprechenden Prüfberichtes zur Verwendung freigegeben werden, der bestätigt, dass der Pentachlorphenol-Gehalt im Produkt nicht nicht über 0,01 mg/kg beträgt. Aufgrund des Zusammenhanges zwischen PCP und Dioxinen in kontaminiertem Guarkernmehl aus Indien wurde geschlossen, dass Guarkernmehl mit einem PCP-Gehalt unter 0,01 mg/kg keine inakzeptablen Mengen an Dioxinen enthält.

Sollten bereits Zwischenprodukte mit belastetem Guarkernmehl hergestellt worden sein, ist von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen ihrer Verantwortung für sichere Lebensmittel laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Charge (mit welchem Dioxingehalt) eingesetzt wurde, und unter Heranziehung der Rezepturdaten (Einsatzmenge dieses Zusatzstoffs) der für das jeweilige Lebensmittel anzunehmenden Verzehrsdaten sowie des Grenzwertes für Dioxine von 14 pg/kg Körpergewicht/Woche eine individuelle Begutachtung vorzunehmen. Nur sichere Zwischenprodukte dürfen weiter verarbeitet werden.

Fertige Lebensmittel (z.B. fermentierte Milcherzeugnisse) dürfen laut einer Aussendung der Europäischen Kommission vom 2. August 2007 nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Grenzwerte der Kontaminanten-Verordnung 1881/2006/EG einhalten. So liegt z.B. der Dioxinhöchstwert für Milcherzeugnisse bei 3 pg/g Fett.

Die Einhaltung dieser Vorgehensweise durch die Lebensmittelunternehmen wird derzeit in Österreich laufend von den zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer überwacht.
» Dioxin in Dorschleber

 



Ein bekanntes Problem in Zusammenhang mit Dioxinen stellen auch durch Umwelteinflüsse belastete Fische und Fischereierzeugnisse dar. Aufgrund von aktuellen Untersuchungsergebnissen wurden jüngst beispielsweise auch bestimmte Chargen von Dorschleber vom Markt genommen.

Das Deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellt in der Bewertung Nr. 041/2006 die Sachlage bei diesen Erzeugnissen wie folgt dar:
Der neue europäische Höchstgehalt für Dioxine und dioxinähnliche PCB (Polychlorierte Biphenyle) in Fischen und deren Erzeugnissen liegt bei 8 Pikogramm (pg) WHO-TEQ pro Gramm Frischgewicht. Eine Ausnahme stellt Aal dar: Für diesen sehr fetthaltigen Fisch liegt der Höchstgehalt bei 12 pg WHO-TEQ/g Frischgewicht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt, dass Fisch als "gesundes Lebensmittel" ein- bis zweimal in der Woche auf dem Speiseplan stehen sollte - bevorzugt magere oder halbfette Sorten. Diese Empfehlung hat das BfR bei seiner Bewertung der Höchstgehalte zugrunde gelegt und zur täglichen Aufnahme von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB verschiedene Modellrechnungen durchgeführt, die sich an den Verzehrsmengen und -gewohnheiten der Verbraucher orientieren. Die Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher, deren Fischkonsum sich an den DGE-Empfehlungen orientiert, keine Gehalte aufnehmen, die oberhalb der tolerierbaren (lebenslangen) täglichen Aufnahme (tolerable daily intake, TDI) liegen, welche die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf 1 bis 4 pg WHO-TEQ pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt hat.

Die Berechnungen zeigen aber auch, dass die Höchstgehalte nicht immer einen ausreichenden Schutz für Verbrauchergruppen mit besonderen Verzehrsgewohnheiten bieten: Dazu zählen Personen, die über längere Zeit in hohen Mengen fette Fische wie Lachs, Makrele und insbesondere Aal sowie verarbeitete Fischereiprodukten wie z.B. die sehr fetthaltige Dorschleber konsumieren.

Letzte Aktualisierung ( Samstag, 13. Dezember 2008 )