| Dioxin in Lebensmitteln |
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» Allgemeines zu Dioxin
In erster Linie sind die Hersteller für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich. Österreich handelte im Rahmen des Systems für Lebensmittelsicherheit umgehend. Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ist festgelegt, dass in erster Linie die Hersteller alle Anstrengungen zu Unternehmen haben, nur sichere Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Die nächste Stufe der Lebensmittelsicherheit sind die Lebensmittelaufsichtsbehörden (auch Lebensmittelpolizei genannt) der Bundesländer, die laufend Lebensmittelbetriebe kontrollieren, Proben ziehen und somit Produkte am Markt überwachen. AGES-ExpertInnen untersuchen und begutachten diese Proben und melden die Ergebnisse an die Bundesländer und an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ), damit alle Maßnahmen ergriffen werden können, um ein größtmögliches Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Dazu zählen dann z.B. auch Meldungen an das europäische Schnellwarnsystem RASFF. Quellen: AGES-News und APA-Meldung » Dioxin in Schweinefleisch
Vom aktuellen "Dioxin-Skandal" war Irisches Schweine- und Rindfleisch betroffen, wobei das Schweinefleisch wesentlich höhere Werte aufwies. Die irische Behörde für Lebensmittelsicherheit gab bekannt, dass das im Schweinefleisch gefundene Dioxin aus Transformatorenöl* stammt, das dem Tierfutter untergemischt wurde. Über das europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF), wurden alle Mitgliedsstaaten sofort über Vorfälle informiert und von den nationalen Behörden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
In Österreich wird (wurde) aus dem
Produktionszeitraum ab Anfang September 2008 stammendes Irisches
Schweinefleisch vom Markt genommen. Ebenso wird für Fleischerzeugnisse
sowie andere zusammengesetzte Produkte, die irisches Schweinefleisch
und -fett in einer Menge von mehr als 20% enthalten sichergestellt,
dass aus diesem Zeitraum stammende Waren nicht (mehr) in Verkehr
gelangen.
Gesundheits-Risikoeinschätzung der europäischen Behörde:
* Dublin (aho/lme) – Die Quelle der extrem hohen Dioxinbelastungen, die in Irland sowohl in Schweinefutter als auch in Schweinefleisch entdeckt wurden, scheint geklärt. Wie die Irische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Food Safety Authority of Ireland: FSAI) mitteilt, ist bei der Lebensmittel-Recyclinfirma "Millstream Power Recycling Ltd" in der irischen Grafschaft Carlow Industrieöl in die Produktion gelangt. Ein Firmensprecher bestätigte, dass ein solches Industrieöl in einer Anlage zur Trocknung von Futtermitteln eingesetzt wurde. Laut FSAI deutet das Muster der gefundenen Dioxine auf Transformatorenöl hin.
Über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert
System for Food and Feed) wurde am 24.7.2007 vor Guarkernmehl aus Indien
gewarnt.
Das Verdickungs- und Füllmittel Guarkernmehl, auch Zusatzstoff E412
genannt, wird bei der Herstellung etwa von Joghurt, Saucen, Ketchup und
Brot, aber auch in Bio-Lebensmitteln oder Säuglingsnahrung eingesetzt.
Es verleiht vor allem fettreduzierten Lebensmitteln eine cremige
Konsistenz. Verarbeitet wird es aber auch von der Arzneimittel-,
Kosmetik- und Papierindustrie. Die Schweizer Behörden hatten in einer Charge eines Schweizer Unternehmens, Unipektin, Dioxin und Pentachlorophenol (PCP, ein Pflanzenschutzmittel) festgestellt. Lieferungen dieses Produkts der Schweizer Firma erfolgten an neun EU-Staaten, darunter auch Österreich. Direktlieferungen der indischen Firma erfolgten an zwei weitere EU-Staaten. In Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) nach einer vorläufigen Risikoabschätzung durch die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die Lebensmittelaufsicht der betroffenen Bundesländer informiert. Die Lebensmittelinspektoren haben umgehend ab 25. und 26.7.2007 die in der RASFF-Warnung angegebenen Lebensmittelbetriebe besucht und das Guarkernmehl für die Verwendung gesperrt. In den folgenden Tagen wurden europaweit detaillierte Untersuchungen von Guarkernmehl auf Dioxin und PCP (Pentachlorophenol) durchgeführt und die Vertriebswege der kontaminierten Chargen ermittelt und über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel allen Mitgliedstaaten mitgeteilt. Dabei wurden im Allgemeinen geringere Belastungen mit Dioxin gefunden als bei der Probe, die die Warnung ausgelöst hat. Guarkernmehl (KN-Code 1302 32 90) mit Ursprung Indien darf gemäß 352/2008/EG erst nach Vorliegen eines entsprechenden Prüfberichtes zur Verwendung freigegeben werden, der bestätigt, dass der Pentachlorphenol-Gehalt im Produkt nicht nicht über 0,01 mg/kg beträgt. Aufgrund des Zusammenhanges zwischen PCP und Dioxinen in kontaminiertem Guarkernmehl aus Indien wurde geschlossen, dass Guarkernmehl mit einem PCP-Gehalt unter 0,01 mg/kg keine inakzeptablen Mengen an Dioxinen enthält. Sollten bereits Zwischenprodukte mit belastetem Guarkernmehl hergestellt worden sein, ist von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen ihrer Verantwortung für sichere Lebensmittel laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Charge (mit welchem Dioxingehalt) eingesetzt wurde, und unter Heranziehung der Rezepturdaten (Einsatzmenge dieses Zusatzstoffs) der für das jeweilige Lebensmittel anzunehmenden Verzehrsdaten sowie des Grenzwertes für Dioxine von 14 pg/kg Körpergewicht/Woche eine individuelle Begutachtung vorzunehmen. Nur sichere Zwischenprodukte dürfen weiter verarbeitet werden. Fertige Lebensmittel (z.B. fermentierte Milcherzeugnisse) dürfen laut einer Aussendung der Europäischen Kommission vom 2. August 2007 nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Grenzwerte der Kontaminanten-Verordnung 1881/2006/EG einhalten. So liegt z.B. der Dioxinhöchstwert für Milcherzeugnisse bei 3 pg/g Fett.
Die Einhaltung dieser Vorgehensweise durch die
Lebensmittelunternehmen wird derzeit in Österreich laufend von den zuständigen
Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer überwacht.
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 13. Dezember 2008 ) |