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Zucker und Zuckerarten
Dieses Kapitel regelt das Inverkehrbringen von Zucker und Zuckerarten. Nicht geregelt werden Süßungsmittel gemäß Süßungsmittelverordnung (BGBl. Nr. 547/1996 i.d.g.F.).
Unter Zucker wird die aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr gewonnene und von Nichtzuckerstoffen weitestgehend befreite Saccharose verstanden. Zu den Zuckern im Sinne dieses Kapitels werden auch Flüssigzucker, Kandiszucker, Gelbzucker, Braunzucker und Vollzucker gezählt.
Unter Zuckerarten im Sinne dieses Kapitels werden die folgenden süßschmeckenden Produkte auf Kohlenhydratbasis verstanden: Invertflüssigzucker, Invertzuckersirup, Stärkeverzuckerungsprodukte (z.B. Glukosesirup, getrockneter Glukosesirup, Maltodextrin, Dextrose, wasserfreie Dextrose, Maltose), Fruktose, Laktose, Fruchtsüße.
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