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Änderung der Richtlinie 2001/114/EG |
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Die Richtlinie 2007/61/EG
zur Änderung der Richtlinie 2001/114/EG über bestimmte Sorten
eingedickter Milch und Trockenmilch ist bis 31. August 2008 in das
österreichische Recht umzusetzen (in einer Novelle zur Verordnung der
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über bestimmte Sorten
eingedickter Milch und Trockenmilch, BGBl. II Nr. 45/2004)
Da die Regelung für die
Eiweißstandardisierung von besonderer Bedeutung für die Milchwirtschaft
ist, kann diese bereits gemäß Erlass BMGFJ-75100/0071-IV/B/7/2007 vom
06.12.2007 zum gegenwärtigen Zeitpunkt angewendet werden:
"...
Unbeschadet der Anforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung unter
den Nummern 1 und 2 dieses Anhangs darf der Eiweißgehalt der Milch
durch Zugabe und/oder Entzug von Milchbestandteilen auf einen
Mindestgehalt von 34 GHT (bezogen auf die fettfreie Trockenmasse)
eingestellt werden, wenn dabei das Verhältnis von Molkeneiweiß zu
Kasein der standardisierten Milch unverändert bleibt.
..."
NACHTRAG
Die Bestimmungen wurden mit der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2008 vom 28. Februar 2008 bereits vollinhaltlich umgesetzt. Der geänderte Gesetzestext ist im BGBl. II Nr. 45/2004 bereits eingearbeitet.
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 19. Januar 2009 )
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