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Melamin in Lebensmitteln aus China Drucken E-Mail

  Melamin im Milchpulver

Melamin ist ein weißes Pulver (in heißem Wasser gut löslich), welches vorwiegend bei der Herstellung von Kunstharzen Pressspanplatten und Bodenbelägen verwendet wird. Es hemmt die Abgabe von Formaldehyd und die Entflammbarkeit.

In chinesische Lebensmittel gelangte das Melamin, weil einige Hersteller das für Lebensmittel bestimmte Milchpulver mit dieser Substanz streckten, um einen höheren Eiweißgehalt (ein Qualitätskriterium) vorzutäuschen.
Hoher Melamingehalt in Nahrungsmitteln kann vor allem zu Schädigungen der Nieren führen, weil es mit im Urin enthaltenen Phosphaten reagiert, wodurch Partikel entstehen, die verklumpen und dadurch die Nieren verstopfen können.

In China wurden bereits 2006 für Kanada bestimmte Lieferungen von Weizengluten als Haustierfutter-Zusatz mit Melamin (und Cyanursäure) versetzt, um einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen. Die Fütterung führte zum Tod von Haustieren durch Nierenversagen, weshalb 2007 ein landesweiter Rückruf des Melamin-haltigen Futters eingeleitet wurde.

  Die Situation in Österreich

Die Einfuhr von Milcherzeugnissen aus China in die EU ist entsprechend der Entscheidung 2004/438/EG untersagt - dieses Einfuhrverbot gilt auch für den Reiseverkehr und wird durch die veterinärbehördlichen Grenzkontrollen überwacht. Diese Regelung besteht schon seit 19. Oktober 2001 aufrund der Änderung des Anhanges zu 95/340/EG.  

Um auszuschließen, dass Milcherzeugnisse über inoffizielle Wege nach Österreich gelangt sein könnten, wurden zusätzlich verstärkte Kontrollen in Asia-Shops und China-Restaurants sowie von Asia-Produkte im Einzelhandel durchgeführt.

Bei den bisher von der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) in diesem Zusammenhang untersuchten 232 Proben wurden keine bedenklichen Melamin-Kontaminationen festgestellt.
Lediglich in einer Probe (Milchshake aus einem steirischen China-Lokal) wurden 26 mg Melamin/kg nachgewiesen. Dieser Melamin-Gehalt ist aber nicht gesundheitsgefährdend.
In drei weiteren Proben wurden Werte unter dem (für aus China stammende Erzeugnisse) festgelegten Grenzwert von 2,5 mg/kg nachgewiesen.
Bei 3 Proben konnte die Analyse nicht durchgeführt werden

Österreichische Bestimmungen betreffend Melamin-Migration aus Gebrauchsgegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln in Kontakt kommen:

  • BGBl. Nr. 128/1994 idF: BGBl. II Nr. 298/2005 - Zellglasfolien-Verordnung:
    SML 0,3 mg/dm2 aus der unbeschichteten Folie
  • BGBl. II Nr. 476/2003 idF: BGBl. II Nr. 325/2007 -Kunststoffverordnung:
    SML = 30 mg/kg aus der Verpackung
  • Erlässe zur Durchführung der EU-Entscheidungen 2008/757/EG vom 26. September 2008 und 2008/798/EG vom 14. Oktober 2008:
      • »  Alle Lieferungen von zusammengesetzten Erzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist und die Milch oder Milcherzeugnisse enthalten, werden vor der Überführung in den freien Warenverkehr, von den Lebensmittelaufsichtsbehörden beprobt.
        »  Bei den Marktkontrollen werden Produkte aus China beprobt, die generell einen hohen Proteingehalt haben (auch wenn sie keine Milch oder Milchprodukte enthalten).

Neue EU-Entscheidung zu bestimmten Waren aus China siehe unten

  Ergebnisse einer Risikoanalyse 

Angesichts dieser Ereignisse in China hat die Europäische Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um eine dringende wissenschaftliche Stellungnahme zu den gesundheitlichen Risiken ersucht, denen europäische Konsumenten im Hinblick auf das mögliche Vorhandensein von Melamin in zusammengesetzten Lebensmitteln, die Milch oder Milchprodukte aus China enthalten, ausgesetzt sein könnten.

Die EFSA hat aufgrund früherer Bewertungen als Höchstwert für Melamin eine TDI von 0,5 mg pro kg Körpergewicht zu Grunde gelegt und basierend auf europäischen Verzehrzahlen von Keksen und Schokolade theoretische Expositionsszenarien entwickelt. Da keine Daten für verunreinigtes Milchpulver verfügbar sind, benutzte die EFSA den in chinesischer Flaschennahrung festgestellten höchsten Melaminwert als Grundlage für die Bewertung des schlimmsten anzunehmenden Falles:

  • Laut EFSA würde selbst dann, wenn Erwachsene in Europa Schokolade und Kekse verzehren die verunreinigtes Milchpulver enthielten, die TDI von 0,5 mg pro kg Körpergewicht nicht überschritten werden.
  • Bei Kindern mit durchschnittlichem Verzehr von Keksen, Sahnebonbons und Schokolade, für deren Herstellung derartiges Milchpulver verwendet worden wäre, läge die Melamin-Aufnahme ebenfalls unter dem täglichen Grenzwert.
  • Im schlimmsten Fall eines denkbar höchsten Verseuchungsgrades könnte bei Kindern mit geringem Körpergewicht, die täglich eine große Menge von Schokolade und Keksen mit einem hohen Gehalt an Milchpulver zu sich nehmen, die TDI jedoch um bis zu das Dreifache überschritten werden.

  Reaktion der EU-Kommission

1.) Entscheidung 2008/757/EG vom 26. September 2008 - zu erlassende Sondervorschriften durch die Mitgliedsstaaten für die Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist (bereits durch die folgende Entscheidung aufgehoben).
2.) Entscheidung 2008/798/EG vom 14. Oktober 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist.
3.) Änderung der Entscheidung 2008/798/EG mit Entscheidung 2008/921/EG vom 9. Dezember 2008.

  • Die Mitgliedstaaten verbieten die Einfuhr in die Gemeinschaft von zusammengesetzten und Milch oder Milcherzeugnisse enthaltenden Erzeugnissen, die für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen und Kleinkindern im Sinne der Richtlinie 89/398/EWG bestimmt sind, und deren Ursprung oder Herkunft China ist - es gilt eine Nulltoleranz.
  • Es werden Dokumenten-, Nämlichkeits- und körperliche Kontrollen (auch Laborunter-suchungen) bei allen Sendungen von für Lebens- oder Futtermittel bestimmtem Ammoniumbicarbonat sowie bei allen Sendungen von Milch, -zeugnisse, Soja oder -erzeugnisse enthaltenden Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft China ist, durchgeführt.
  • Es können vor der Einfuhr anderer Futter- und Lebensmittelerzeugnisse mit hohem Proteingehalt aus China Stichproben genommen werden um sicherzustellen, dass der Melamingehalt 2,5 mg/Kg nicht überschreitet.
 
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