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Melamin im Milchpulver Melamin ist
ein weißes Pulver (in heißem Wasser gut löslich), welches vorwiegend
bei der Herstellung von Kunstharzen Pressspanplatten und Bodenbelägen
verwendet wird. Es hemmt die Abgabe von Formaldehyd und die
Entflammbarkeit.
In
chinesische Lebensmittel gelangte das Melamin, weil einige Hersteller
das für Lebensmittel bestimmte Milchpulver mit dieser Substanz
streckten, um einen höheren Eiweißgehalt (ein Qualitätskriterium)
vorzutäuschen.
Hoher Melamingehalt in Nahrungsmitteln kann vor allem zu Schädigungen
der Nieren führen, weil es mit im Urin enthaltenen Phosphaten reagiert,
wodurch Partikel entstehen, die verklumpen und dadurch die Nieren
verstopfen können.
In China wurden bereits 2006 für Kanada bestimmte Lieferungen von
Weizengluten als Haustierfutter-Zusatz mit Melamin (und Cyanursäure) versetzt, um einen höheren
Proteingehalt vorzutäuschen. Die Fütterung führte zum Tod von
Haustieren durch Nierenversagen, weshalb 2007 ein landesweiter
Rückruf des Melamin-haltigen Futters eingeleitet wurde.
Die Situation in Österreich Die
Einfuhr von Milcherzeugnissen aus China in die EU ist entsprechend der Entscheidung 2004/438/EG
untersagt - dieses Einfuhrverbot gilt auch für den Reiseverkehr und
wird
durch die veterinärbehördlichen Grenzkontrollen überwacht. Diese
Regelung besteht schon seit 19. Oktober 2001 aufrund der Änderung des
Anhanges zu 95/340/EG.
Um auszuschließen, dass Milcherzeugnisse über inoffizielle Wege nach
Österreich gelangt sein könnten, wurden zusätzlich verstärkte Kontrollen
in Asia-Shops und China-Restaurants sowie von Asia-Produkte im
Einzelhandel durchgeführt.
Bei den bisher von der AGES
(Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
in diesem Zusammenhang untersuchten 232 Proben wurden keine bedenklichen
Melamin-Kontaminationen festgestellt.
Lediglich
in einer Probe (Milchshake aus einem steirischen China-Lokal) wurden 26
mg Melamin/kg nachgewiesen. Dieser Melamin-Gehalt ist aber nicht
gesundheitsgefährdend.
In drei weiteren Proben wurden Werte unter dem (für aus China stammende
Erzeugnisse) festgelegten Grenzwert von 2,5 mg/kg nachgewiesen.
Bei 3 Proben konnte die Analyse nicht durchgeführt werden
Österreichische Bestimmungen betreffend Melamin-Migration aus
Gebrauchsgegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln oder
Nahrungsergänzungsmitteln in Kontakt kommen:
- BGBl. Nr. 128/1994 idF: BGBl. II Nr. 298/2005 - Zellglasfolien-Verordnung:
SML 0,3 mg/dm2 aus der unbeschichteten Folie
- BGBl. II Nr. 476/2003 idF: BGBl. II Nr. 325/2007 -Kunststoffverordnung:
SML = 30 mg/kg aus der Verpackung
- Erlässe zur Durchführung der EU-Entscheidungen 2008/757/EG vom 26. September 2008 und 2008/798/EG vom 14. Oktober 2008:
- » Alle Lieferungen von zusammengesetzten Erzeugnissen, deren
Ursprung oder Herkunft China ist und die Milch oder Milcherzeugnisse
enthalten, werden vor der Überführung in den freien Warenverkehr, von
den Lebensmittelaufsichtsbehörden beprobt.
» Bei den Marktkontrollen werden Produkte aus China beprobt, die
generell einen hohen Proteingehalt haben (auch wenn sie keine Milch
oder Milchprodukte enthalten).
Neue EU-Entscheidung zu bestimmten Waren aus China siehe unten
Ergebnisse einer Risikoanalyse Angesichts dieser Ereignisse in China hat die Europäische
Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um
eine dringende wissenschaftliche Stellungnahme zu den gesundheitlichen
Risiken ersucht, denen europäische Konsumenten im Hinblick auf das
mögliche Vorhandensein von Melamin in zusammengesetzten Lebensmitteln,
die Milch oder Milchprodukte aus China enthalten, ausgesetzt sein
könnten.
Die EFSA hat aufgrund
früherer Bewertungen als Höchstwert für Melamin eine TDI von 0,5 mg pro
kg Körpergewicht zu Grunde gelegt und basierend auf europäischen
Verzehrzahlen von Keksen und Schokolade theoretische
Expositionsszenarien entwickelt. Da keine Daten für verunreinigtes
Milchpulver verfügbar sind, benutzte die EFSA den in chinesischer
Flaschennahrung festgestellten höchsten Melaminwert als Grundlage für
die Bewertung des schlimmsten anzunehmenden Falles:
- Laut EFSA würde selbst dann, wenn Erwachsene in Europa Schokolade
und Kekse verzehren die verunreinigtes Milchpulver enthielten, die TDI
von 0,5 mg pro kg Körpergewicht nicht überschritten werden.
- Bei Kindern mit durchschnittlichem Verzehr von Keksen,
Sahnebonbons und Schokolade, für deren Herstellung derartiges
Milchpulver verwendet worden wäre, läge die Melamin-Aufnahme ebenfalls
unter dem täglichen Grenzwert.
- Im schlimmsten Fall eines denkbar höchsten Verseuchungsgrades
könnte bei Kindern mit geringem Körpergewicht, die täglich eine große
Menge von Schokolade und Keksen mit einem hohen Gehalt an Milchpulver
zu sich nehmen, die TDI jedoch um bis zu das Dreifache überschritten
werden.
Reaktion der EU-Kommission
1.) Entscheidung 2008/757/EG vom 26. September 2008 - zu erlassende
Sondervorschriften durch die Mitgliedsstaaten für die Einfuhr von Milch
enthaltenden
Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China
ist (bereits durch die folgende Entscheidung aufgehoben).
2.) Entscheidung 2008/798/EG
vom 14. Oktober 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr
von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren
Ursprung oder Herkunft China ist.
3.) Änderung der Entscheidung 2008/798/EG mit Entscheidung 2008/921/EG vom 9. Dezember 2008.
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Die Mitgliedstaaten verbieten die Einfuhr in die Gemeinschaft
von zusammengesetzten und Milch oder Milcherzeugnisse enthaltenden
Erzeugnissen, die für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von
Säuglingen und Kleinkindern im Sinne der Richtlinie 89/398/EWG bestimmt sind, und deren Ursprung oder Herkunft China ist - es gilt eine Nulltoleranz.
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Es werden Dokumenten-,
Nämlichkeits- und körperliche Kontrollen (auch Laborunter-suchungen)
bei allen Sendungen von für Lebens- oder Futtermittel bestimmtem
Ammoniumbicarbonat sowie bei allen Sendungen von Milch, -zeugnisse,
Soja oder -erzeugnisse enthaltenden Lebens- und Futtermitteln, deren
Ursprung oder Herkunft China ist, durchgeführt.
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Es
können vor der Einfuhr anderer Futter- und Lebensmittelerzeugnisse mit
hohem Proteingehalt aus China Stichproben genommen werden um
sicherzustellen, dass der Melamingehalt 2,5 mg/Kg nicht überschreitet.
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