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Änderung der Richtlinie 2001/114/EG Drucken E-Mail

Die Richtlinie 2007/61/EG zur Änderung der Richtlinie 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch ist bis 31. August 2008 in das österreichische Recht umzusetzen (in einer Novelle zur Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch, BGBl. II Nr. 45/2004)

Da die Regelung für die Eiweißstandardisierung von besonderer Bedeutung für die Milchwirtschaft ist, kann diese bereits gemäß Erlass BMGFJ-75100/0071-IV/B/7/2007 vom 06.12.2007 zum gegenwärtigen Zeitpunkt angewendet werden:

"...
Unbeschadet der Anforderungen hinsichtlich der Zusammensetzung unter den Nummern 1 und 2 dieses Anhangs darf der Eiweißgehalt der Milch durch Zugabe und/oder Entzug von Milchbestandteilen auf einen Mindestgehalt von 34 GHT (bezogen auf die fettfreie Trockenmasse) eingestellt werden, wenn dabei das Verhältnis von Molkeneiweiß zu Kasein der standardisierten Milch unverändert bleibt.
..."

NACHTRAG

Die Bestimmungen wurden mit der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2008 vom 28. Februar 2008 bereits vollinhaltlich umgesetzt. Der geänderte Gesetzestext ist im BGBl. II Nr. 45/2004 bereits eingearbeitet.

Letzte Aktualisierung ( Samstag, 24. Mai 2008 )
 
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