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Die Eierschale ist ein Teil des Lebensmittels BIO-Ei, ähnlich den
Schalen von Bananen oder Zitrusfrüchten, die auch Teil des
Lebensmittels sind. Zudem ist die Schale gekochter Eier nicht dicht,
weshalb die Farbe zwangsläufig mitverzehrt wird. Oftmals ist die Farbe
am geschälten Ei sogar zu sehen.
Ab 01.01.2009 trat die neue "ÖKO-Basisverordnung" über die
ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von
ökologischen/biologischen Erzeugnissen in Kraft.
» In den dazu erlassenen Durchführungsvorschriften (EG) Nr. 889/2008 idgF. lautet Artikel 27 Absatz 4:
- Für das traditionelle dekorative Färben der Schale gekochter Eier
mit dem Ziel, diese zu einer bestimmten Zeit des Jahres auf den Markt
zu bringen, kann die zuständige Behörde für den genannten Zeitraum die
Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe zulassen.
Die Zulassung darf bis zum 31. Dezember 2013 synthetische Formen von
Eisenoxiden und Eisenhydroxiden umfassen. Die Kommission und die
Mitgliedstaaten müssen über entsprechende Zulassungen in Kenntnis
gesetzt werden.
» Mit Runderlass BMG-75340/0008-II/B/7/2009 vom 18.02.2009 wurde für Erzeugnisse mit der Sachbezeichnung "Ostereier", "gefärbte Ostereier" und sinngemäße Bezeichnungen die Verwendung natürlicher Farben und natürlicher Überzugsstoffe zur Färbung ökologischer/biologischer Ostereier in Österreich zugelassen.
- Dadurch wird keine Aussage bezüglich der Verkehrsfähigkeit in anderen Mitgliedstaaten getroffen: in Deutschland hat z.B. das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen per Allgemeinverfügung Nr. 65-2009 eine spezielle Regelung für Farbstoffe, färbende Naturmaterialien, Überzugsstoffe und Hilfsstoffe zum Färben von BIO-Ostereiern erlassen.
- Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 müssen Farben und Hilfsstoffe in erster Linie von Erzeugnissen aus der Natur stammen.
Farben stammen daher von natürlichen Frucht- oder Gemüsesäften, Konzentraten und Pulvern sowie von anderen geeigneten Pflanzenextrakten oder färbenden Pflanzenmaterial, vorzugsweise von biologischen Erzeugnissen. Hilfsstoffe sind z.B. Cellulose, Verdickungsmittel oder Stärke aus biologischer Landwirtschaft.
- Der Zeitraum der Verwendung ist im Hinblick auf die handelsübliche Zeit zu Ostern beschränkt. Eine weitere genaue datumsmäßige Vorgabe entfällt auf Grund des variablen Termins von Ostern im Jahresablauf.
- Verfahren zur Inanspruchnahme: Macht ein Unternehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch, überprüft die Kontrollstelle die Erfüllung und Einhaltung der oben angeführten Voraussetzungen.
Folgende Farbstoffe und insbesondere folgende weitere Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfstoffe, sofern sie nicht in Bioqualität verfügbar sind, können verwendet werden:
(1) Nur in der natürlichen Form
(2) Begrenzt bis 31.12.2013
(3) sofern horizontal in der EU oder national für diesen Zweck zugelassen
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EAN-Code
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Bezeichnung
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Farbe
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| E 100 |
Kurkumin (1) |
gelb bis orange |
| E 101 |
Riboflavin, Lactoflavin (1) |
gelb |
| E 120 |
Cochenille, Karminsäure, Karmin |
rot |
| E 132 |
Indigotin, Indigokarmin (1) |
dunkelblau |
| E 140 |
Chlorophylle, Chlorophylline |
blaugrün bis gelbgrün |
| E 153 |
Pflanzenkohle |
schwarz |
| E 160a |
Carotin, Beta-Carotin |
gelborange |
| E 160b |
Annatto, Bixin, Norbixin |
gelb |
| E 160c |
Paprikaextract, Capsanthin, Capsorubin |
orangerot |
| E 161b |
Lutein, Xanthophyll |
orange |
| E 162 |
Betenrot, Betanin |
dunkelrot |
| E 163 |
Anthocyane |
violett |
| E 172 |
Eisenoxide, Eisenhydroxide (2) |
rotbraun |
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| EAN-Code |
Bezeichnung |
Wirkung |
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| E 463 |
Hydroxypropylcellulose |
Gelbildung, emulgierende und stabilisierende
Funktion für die Pigmente der Eisenoxidfarben |
| E 464 |
Hydroxypropylmethylcellulose |
| E 500 |
Natriumcarbonat |
pH-Wert
Regulierung |
| E 330 |
Citronensäure, Zitronensäure |
| E 901 |
Bienenwachs |
Versiegelungsmittel ("gewachst"), auch als
Trägerstoffe für Farben |
| E 904 |
Schellack (3) |
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Kopal (3) |
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Ethanol |
Alkohol als Lösungsmittel und zur Entkeimung |
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Wasser |
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Eine gute Alternative zu BIO-Eierfarben aus dem Handel sind
Pflanzenteile, mit denen die Eier gefärbt werden können. Auch dabei
gibt es eine große Farbauswahl:
Mit Blättern, Früchten und Wurzelteilen lässt sich auch eine schöne Farbpalette erreichen:
» Gelbwurz (goldgelb)
Geben Sie 10 g fein gemahlene Curcumawurzel in einen ½ Liter Wasser und
lassen Sie es zehn Minuten kochen. In diesem Sud werden die Eier zehn
Minuten hart gekocht.
» Johanniskraut (hellgelb-grüngelb)
Kochen Sie 6 Esslöffel Johanniskraut in ½ Liter Wasser auf und lassen
Sie es zehn Minuten köcheln. In diesem Sud werden die Eier zehn Minuten
hartgekocht.
» Birkenblätter (hellgelb)
Kochen Sie 1 Liter Wasser mit 30 g Birkenblättern auf und lassen das
Gemisch zehn Minuten köcheln. Anschließend werden die Eier darin hart
gekocht.
» Heidelbeeren getrocknet (violett)
Nehmen Sie 20 g Früchte und behandeln Sie die Heidelbeeren genauso wie die Birkenblätter.
» Rote Rüben (rot)
Schälen Sie 3 – 4 rote Rüben. Lassen Sie diese 30 bis 45 Minuten
zugedeckt köcheln. Danach seihen Sie die Rüben ab und versetzen den Sud
mit einem Schuss Essig. Anschließend werden die Eier im Farbbad hart
gekocht.
» Zwiebelschalen (braungelb – goldbraun)
Geben Sie mindestens eine Handvoll Zwiebelschalen in ½ Liter Wasser und
lassen es 20 Minuten kochen. Legen Sie die bereits gekochten Eier, je
nach gewünschtem Farbton, zwischen einer Stunde und 30 Minuten ein.
TIPP » Wenn man dem Sud etwas Essig beigibt, werden die Farben schneller angenommen.
» Gekochte Eier nicht kalt "abschrecken" - dabei eindringende Keime können die Haltbarkeit verkürzen.
» Polieren Sie die gefärbten Eier mit einer Speckschwarte, das bringt die Eier zum Glänzen.
» Natureierfarben auf Basis von Safran, Spinat, Brennesseln,
Birkenblättern, Kamille, Hollunder, Gelbwurz, Johanniskraut,
Heidelbeeren, Zwiebelschalen, Rotkohl und Roter Bete gibt es als
Fertigprodukte in den BIO-Läden.
» Die Geflügel GmbH Schlierbach hat ein Verfahren entwickelt, bei dem
BIO-Eier unter Verwendung von Zellulose als Trägersubstanz mit
konzentrierten Beeren- und Gemüsesäften aus biologischem Anbau gefärbt
werden. Auf dem gekochten, noch heißen Ei trocknet diese Mischung zu
einem glatten, matt-glänzenden Farbfilm.
Der "Österreichische Weg" hatte bei den deutschen Nachbarn einige Ärgernisse hervorgerufen.
Nach
der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel war das Färben von BIO-Eiern nicht zulässig, da die Farbstoffe nicht im Anhang VI angeführt sind!
» Ostern 2008 wurden folgende naturidente Farbstoffe
(entgegen den EU-Bestimmungen!) mit Erlass BMGFJ-75340/0004-IV/2008 vom 31.01.2008 des BMGFJ toleriert:
- E 172 Eisenoxide und Eisenhydroxide
Eisenoxide sind in der Natur vorkommende Oxide oder Hydroxide von Eisen
und gelten als unbedenklich. In der Lebensmittelindustrie werden
Eisenoxidgelb, Eisenoxidrot und Eisenoxidschwarz als Farbstoffe
eingesetzt. Eisenoxide sind darüber hinaus auch zum Färben von
Arzneimitteln und Kosmetika zugelassen.
- E 160b Bixin (Annatto)
Der natürliche Farbstoff Annatto gehört zu den Carotinoiden und gilt als
unbedenklich (in seltenen Fällen jedoch kann der Farbstoff bei
empfindlichen Personen allergische Reaktionen der Haut auslösen). Der
gelbe Farbstoff ist eine Mischung der beiden Verbindungen Bixin und
Norbixin. In der Regel wird jedoch nicht der reine Farbstoff, sondern
ein Annatto-Extrakt, in dem der Farbstoff selbst lediglich 30 %
ausmacht, eingesetzt.
» Es gab auch eine Umgehungs-Möglichkeit:
Die genannte Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 erlaubte in Anhang VI sehr
wohl die einschlägigen Farbstoffe, allerdings nur "für Stempelaufdrucke
auf den Schalen von Eiern". Es war aber nicht definiert, dass diese
Aufdrucke nur für die Betriebs-Nummer oder das Bio-Siegel zulässig
wären. Somit konnten die Stempel auch Abbildungen (z.B. Osterhasen)
enthalten.
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