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Dienststellen für die Lebensmittelaufsicht in Österreich

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Bitte beachten Sie, dass für Anfragen, Beschwerden und dergleichen immer jene Dienststelle zuständig ist, in deren Bereich sich der Betrieb bzw. der Ort des Ereignisses befindet.
Allgemeine Erkundigungen zu lebensmittelrechtlichen Belangen können Sie selbstverständlich bei der Leiterin / dem Leiter jeder beliebigen Dienststelle einholen.



Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 14. Mai 2008 )
 
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