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Dioxin in Lebensmitteln Drucken E-Mail
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Dioxin in Lebensmitteln
Dioxin in Guarkernmehl
Dioxin in Dorschleber
Dioxin in Guarkernmehl

Über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) wurde am 24.7.2007 vor Guarkernmehl aus Indien gewarnt. Dieses Produkt aus einer Bohnenart dient zur Verdickung von z.B. Saucen, Mayonnaisen und Fruchtzubereitungen bei Joghurt. Die Schweizer Behörden hatten in einer Charge eines Schweizer Unternehmens, Unipektin, Dioxin und Pentachlorophenol (PCP, ein Pflanzenschutzmittel) festgestellt. Lieferungen dieses Produkts der Schweizer Firma erfolgten an neun EU-Staaten, darunter auch Österreich. Direktlieferungen der indischen Firma erfolgten an zwei weitere EU-Staaten.

In Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ) nach einer vorläufigen Risikoabschätzung durch die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die Lebensmittelaufsicht der betroffenen Bundesländer informiert. Die Lebensmittelinspektoren haben umgehend ab 25. und 26.7.2007 die in der RASFF-Warnung angegebenen Lebensmittelbetriebe besucht und das Guarkernmehl für die Verwendung gesperrt.

In den folgenden Tagen wurden europaweit detaillierte Untersuchungen von Guarkernmehl auf Dioxin und PCP (Pentachlorophenol) durchgeführt und die Vertriebswege der kontaminierten Chargen ermittelt und über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel allen Mitgliedstaaten mitgeteilt. Dabei wurden im Allgemeinen geringere Belastungen mit Dioxin gefunden als bei der Probe, die die Warnung ausgelöst hat.

Guarkernmehl (KN-Code 1302 32 90) mit Ursprung Indien darf gemäß 352/2008/EG erst nach Vorliegen eines entsprechenden Prüfberichtes zur Verwendung freigegeben werden, der bestätigt, dass der Pentachlorphenol-Gehalt im Produkt nicht nicht über 0,01 mg/kg beträgt. Aufgrund des Zusammenhanges zwischen PCP und Dioxinen in kontaminiertem Guarkernmehl aus Indien wurde geschlossen, dass Guarkernmehl mit einem PCP-Gehalt unter 0,01 mg/kg keine inakzeptablen Mengen an Dioxinen enthält.

Sollten bereits Zwischenprodukte mit belastetem Guarkernmehl hergestellt worden sein, ist von den jeweiligen Unternehmen im Rahmen ihrer Verantwortung für sichere Lebensmittel laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Charge (mit welchem Dioxingehalt) eingesetzt wurde, und unter Heranziehung der Rezepturdaten (Einsatzmenge dieses Zusatzstoffs) der für das jeweilige Lebensmittel anzunehmenden Verzehrsdaten sowie des Grenzwertes für Dioxine von 14 pg/kg Körpergewicht/Woche eine individuelle Begutachtung vorzunehmen. Nur sichere Zwischenprodukte dürfen weiter verarbeitet werden.

Fertige Lebensmittel (z.B. fermentierte Milcherzeugnisse) dürfen laut einer Aussendung der Europäischen Kommission vom 2. August 2007 nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Grenzwerte der Kontaminantenverordnung 1881/2006/EG einhalten. So liegt z.B. der Dioxinhöchstwert für Milcherzeugnisse bei 3 pg/g Fett.

Die Einhaltung dieser Vorgehensweise durch die Lebensmittelunternehmen wird derzeit in Österreich laufend von den zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer überwacht.



Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 07. Mai 2008 )
 
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