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Dioxin in Lebensmitteln Drucken E-Mail
Beitragsinhalt
Dioxin in Lebensmitteln
Dioxin in Guarkernmehl
Dioxin in Dorschleber

Information zu den jüngsten Vorkommnissen von Dioxin in Lebensmitteln

Weiter Aufregung um das aus der Schweiz exportierte, mit Dioxin verunreinigte Guakernmehl. Das als Verdickungsmittel verwendete Produkt, das größtenteils in Indien hergestellt wird, wurde in einige Länder Europas geliefert. In Österreich wurden die betroffenen Chargen bereits Ende Juli aus dem Verkehr gezogen - rechtzeitig vor der Verarbeitung.
Dennoch werden derzeit Guakernmehl-Bestände in ganz Europa unter die Lupe genommen.

Das Verdickungs- und Füllmittel Guarkernmehl, auch Zusatzstoff E412 genannt, wird bei der Herstellung etwa von Joghurt, Saucen, Ketchup und Brot, aber auch in Bio-Lebensmitteln oder Säuglingsnahrung eingesetzt. Es verleiht vor allem fettreduzierten Lebensmitteln eine cremige Konsistenz. Verarbeitet wird es aber auch von der Arzneimittel-, Kosmetik- und Papierindustrie.


Allgemeine Information zu Dioxin

Dioxine sind eine in der Umwelt vorkommende Stoffgruppe. Sie entstehen unter bestimmten Bedingungen bei Verbrennungsprozessen oder bei der chemischen Synthese von verschiedenen chlorhaltigen Verbindungen, wie beispielsweise Pentachlorphenol, als Nebenprodukte der Reaktion. Diese Verbindungen sind sehr langlebig und nur schwer abbaubar. Einige Vertreter (Kongenere) sind besonders giftig. Dioxine reichern sich im Fettgewebe von Tieren und Menschen an und können so die Gesundheit gefährden. Verbraucher nehmen einen Großteil dieser Verbindungen über fetthaltige tierische Nahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Eier und Fisch auf. Zum Schutz der Bevölkerung gelten in der Europäischen Union (EU) seit dem 01.07.2002 Höchstgehalte für Dioxine. Die EU-Kommission hat diese Regelungen erweitert und seit November 2006 geltende Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgesetzt.
» Link zur entsprechenden Wikipedia-Seite

Hersteller in erster Linie für Lebensmittelsicherheit verantwortlich

Österreich handelte im Rahmen des Systems für Lebensmittelsicherheit umgehend. Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) ist festgelegt, dass in erster Linie die Hersteller alle Anstrengungen zu Unternehmen haben, nur sichere Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Die nächste Stufe der Lebensmittelsicherheit sind die Lebensmittelaufsichtsbehörden (auch Lebensmittelpolizei genannt) der Bundesländer, die laufend Lebensmittelbetriebe kontrollieren, Proben ziehen und somit Produkte am Markt überwachen. AGES-ExpertInnen untersuchen und begutachten diese Proben und melden die Ergebnisse an die Bundesländer und an das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGFJ), damit alle Maßnahmen ergriffen werden können, um ein größtmögliches Maß an Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Dazu zählen dann z.B. auch Meldungen an das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed). Dieses System vernetzt europaweit für Lebensmittelsicherheit zuständige Behörden. Die Zahl von Kontrollen wird dadurch vergrößert und das Risiko von lebensmittelbedingten Problemen verringert.

Quellen: AGES-News und APA-Meldung



Letzte Aktualisierung ( Samstag, 07. Juni 2008 )
 
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