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Seite 3 von 4 » Dioxin in Guarkernmehl
Über das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert
System for Food and Feed) wurde am 24.7.2007 vor Guarkernmehl aus Indien
gewarnt.
Das Verdickungs- und Füllmittel Guarkernmehl, auch Zusatzstoff E412
genannt, wird bei der Herstellung etwa von Joghurt, Saucen, Ketchup und
Brot, aber auch in Bio-Lebensmitteln oder Säuglingsnahrung eingesetzt.
Es verleiht vor allem fettreduzierten Lebensmitteln eine cremige
Konsistenz. Verarbeitet wird es aber auch von der Arzneimittel-,
Kosmetik- und Papierindustrie.
Die Schweizer Behörden
hatten in einer Charge eines Schweizer Unternehmens, Unipektin, Dioxin und
Pentachlorophenol (PCP, ein Pflanzenschutzmittel) festgestellt. Lieferungen
dieses Produkts der Schweizer Firma erfolgten an neun EU-Staaten, darunter auch
Österreich. Direktlieferungen der indischen Firma erfolgten an zwei weitere
EU-Staaten.
In Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend (BMGFJ) nach einer vorläufigen Risikoabschätzung durch die
AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, die
Lebensmittelaufsicht der betroffenen Bundesländer informiert. Die
Lebensmittelinspektoren haben umgehend ab 25. und 26.7.2007 die in der
RASFF-Warnung angegebenen Lebensmittelbetriebe besucht und das Guarkernmehl für
die Verwendung gesperrt.
In den folgenden Tagen wurden europaweit detaillierte
Untersuchungen von Guarkernmehl auf Dioxin und PCP (Pentachlorophenol)
durchgeführt und die Vertriebswege der kontaminierten Chargen ermittelt und über
das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel allen Mitgliedstaaten
mitgeteilt. Dabei wurden im Allgemeinen geringere Belastungen mit Dioxin
gefunden als bei der Probe, die die Warnung ausgelöst hat.
Guarkernmehl (KN-Code 1302 32 90)
mit Ursprung Indien darf gemäß 352/2008/EG
erst nach Vorliegen eines entsprechenden Prüfberichtes zur Verwendung
freigegeben werden, der bestätigt, dass der Pentachlorphenol-Gehalt im
Produkt nicht nicht über 0,01 mg/kg beträgt. Aufgrund des
Zusammenhanges zwischen PCP und Dioxinen in kontaminiertem Guarkernmehl
aus Indien wurde geschlossen, dass Guarkernmehl mit einem PCP-Gehalt
unter 0,01 mg/kg keine inakzeptablen Mengen an Dioxinen enthält.
Sollten bereits Zwischenprodukte mit belastetem
Guarkernmehl hergestellt worden sein, ist von den jeweiligen Unternehmen im
Rahmen ihrer Verantwortung für sichere Lebensmittel laut
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) in jedem Einzelfall
zu prüfen, welche Charge (mit welchem Dioxingehalt) eingesetzt wurde, und unter
Heranziehung der Rezepturdaten (Einsatzmenge dieses Zusatzstoffs) der für das
jeweilige Lebensmittel anzunehmenden Verzehrsdaten sowie des Grenzwertes für
Dioxine von 14 pg/kg Körpergewicht/Woche eine individuelle Begutachtung
vorzunehmen. Nur sichere Zwischenprodukte dürfen weiter verarbeitet
werden.
Fertige Lebensmittel (z.B. fermentierte Milcherzeugnisse)
dürfen laut einer Aussendung der Europäischen Kommission vom 2. August 2007 nur
dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Grenzwerte der
Kontaminanten-Verordnung 1881/2006/EG einhalten. So liegt z.B. der
Dioxinhöchstwert für Milcherzeugnisse bei 3 pg/g Fett.
Die Einhaltung dieser Vorgehensweise durch die
Lebensmittelunternehmen wird derzeit in Österreich laufend von den zuständigen
Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer überwacht.
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