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Was bedeutet QUID
Seite 2 - Beispiele

Quantitative Ingredient Declaration - QUID-Verordnung

Mit der Richtlinie 97/4/EG wurden in die Etikettierungsrichtlinie 79/112/EWG (jetzt 2000/13/EG und 2008/5/EG) Bestimmungen über die mengenmäßige Zutatendeklaration (Quantitative Ingredient Declaration - "QUID") aufgenommen. Maßgeblich für die Erlassung der QUID-Bestimmungen war der Umstand, dass der Verbraucher dem Zutatenverzeichnis die in einem Lebensmittel konkret verwendete Menge bestimmter Zutaten nicht entnehmen kann. Die QUID-Bestimmungen wurden in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV), BGBl. Nr. 72/1993 in nationales Recht umgesetzt. Zusätzliche Regelungen zur Umsetzung der QUID-Richtlinie sind auch zu einzelnen Kapiteln des Codex Alimentarius Austriacus (Österreichisches Lebensmittelbuch - ÖLMB) ergangen, z.B. für Backerzeugnisse, Bier, Feinkost, Fleischwaren, Fruchtsäfte, Gewürze Obst und Gemüse, Speiseeis, Speiseöl, Spirituosen, Suppen und Süßwaren - bei den beiden im Abschnitt [Codex-Kapitel] enthaltenen Kapitel B18 und B32 sind diese Bestimmungen jeweils am Dokument-Ende angeschlossen.

Gemäß §4 Z.7a LMKV ist die Angabe der bei der Herstellung verwendeten Menge einer Zutat oder Zutatenklasse verpflichtend. Bei der Gestaltung der Etikettierung ist zu überlegen, welche Zutaten nach der QUID-Regelung gekennzeichnet werden müssen und bei welchen Zutaten dies entfallen kann.


 
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