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Stufenbau der Rechtsordnung Drucken E-Mail

Grundsätzlich gilt:

  • Höher stehendes Recht hebt weiter unten stehendes Recht auf (z.B. EU-Recht genießt Vorrang vor nationalem Recht, das heißt, innerstaatliche Maßnahmen dürfen dem EU-Recht nicht widersprechen -  Ausnahme: Kollision mit den Grundprinzipien der Bundesverfassung). Die niedrigere Norm muss jeweils durch die höhere gedeckt sein (Ausnahme: Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten).
  • Verfassungsgesetze, einfache Gesetze und Verordnungen sind generelle Normen, sie gelten für alle gleichermaßen.
  • Bescheid, Urteil und Vollstreckung sind individuelle Normen, sie gelten nur für die in der Entscheidung angeführten Personen. Die Einzelfallentscheidungen können zwangsweise durchgesetzt werden (Exekution), wenn ihnen nicht entsprochen wird.
  • Je weiter unten im Stufenbau, desto konkreter werden die Inhalte. So steht z.B. in den Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung: " … Rohe Eier sind bei einer Temperatur von 0-8 °C in einem Kühlraum oder Kühlschrank zu lagern." Eine klare Anweisung ...

 

Stufenbau der Rechtsordnung - grafische Darstellung

Die Hierarchie:

  • MRK (Menschenrechtskonvention, Völkerrecht)
  • EU-Recht (Verordnungen und Richtlinien)
  • Österreichisches Recht (Nationales Recht)
    • Bundesverfassung (auch Landesverfassungen)
    • Gesetze (auch Landesgesetze)
    • Verordnungen ( auch Landesverordnungen)
    • Bescheide (bzw. Urteile und Beschlüsse - speziell und kleiner Adressatenkreis)
    • Leitlinien, ÖLMB (als objektivierte Sachverständigengutachten zur Rechtsprechung)


Für Verwaltungsorgane zusätzlich bindend: Erlässe und Weisungen (Einzel-Anordnung bzw. kleiner Adressatenkreis. Beamte sind zur Remonstration verpflichtet.

 
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