Bundesinstitut für Risikobewertung

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Um Vergiftungen durch Verbraucherprodukte erfolgreich zu behandeln, müssen die Rezepturen bekannt sein

Beispiel für die Struktur des Identifizierungselementes Trinkt ein Kind versehentlich Reinigungsmittel, kann schnelle Hilfe lebensrettend sein. Bei Unfällen mit Haushaltschemikalien müssen Ärzte wissen, welche Stoffe das Produkt enthält. Nur dann können sie gezielt behandeln. Doch häufig haben sie nur unvollständige Informationen, weil die eindeutige Identifizierung von Produkten über den Handelsnamen mit zahlreichen Problemen verbunden ist. Ein neues Produktkennzeichnungselement wird dringend benötigt, damit die Inhaltsstoffe bei unerwünschten Wirkungen und vor allem in Notfällen schnell ermittelt werden können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf der Grundlage von Vorarbeiten der BfR-Kommission „Bewertung von Vergiftungen“ jetzt ein einheitliches und für den Verbraucher gut sichtbares Identifizierungselement entworfen. mehr

Nanotechnologie im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Teilnehmer der sechsten BfR-Forums Verbraucherschutz im Hörsaal

In welchen Lebensmitteln und Produkten werden Nanopartikel eingesetzt? Auf welchen Wegen kommen Verbraucher mit Nanopartikeln in Kontakt? Entstehen dadurch gesundheitliche Risiken? Wie können diese bewertet werden? Welche Informationen benötigen Verbraucher über Nanotechnologien? Die Liste der Fragen war lang auf dem sechsten BfR-Forum Verbraucherschutz im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen diskutierten unter dem Motto „Nanotechnologie im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ mögliche Antworten. Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass großer Forschungsbedarf besteht. Dringend notwendig sei eine einheitliche Definition für Nanotechnologie. Allerdings werde auch mit einer solchen Definition keine allgemeingültige Risikobewertung möglich sein. Die Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken durch Nanopartikel oder -materialien ist derzeit nur im Einzelfall möglich. mehr

  Letzte Änderung am 01.12.2008