Die Globalisierung der Lebensmittelkette wirft ständig neue Herausforderungen und Risiken für die Gesundheit und die Interessen der Verbraucher in der EU auf. Das zentrale Ziel der EU-Politik im Bereich der Lebensmittelsicherheit besteht darin, die Gesundheit der Bürger und die Verbraucherinteressen so gut wie möglich zu schützen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sorgt sie für die Sicherheit der Lebensmittel und die angemessene Kennzeichnung – unter Berücksichtigung der Vielfalt der Produkte, einschließlich traditioneller Produkte – und gewährleistet gleichzeitig das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Hierfür hat die EU ein umfassendes Paket an Rechtsvorschriften für die Lebensmittelsicherheit entwickelt, die ständig überprüft und an die neuen Entwicklungen angepasst werden. Die Rechtsvorschriften basieren auf Risikoanalysen. Die Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) war ein wichtiger Schritt, um die EU-Institutionen bei ihrer Arbeit zum Schutz der Verbraucher in diesem Bereich zu unterstützen. Diese Behörde leistet unabhängige wissenschaftliche Beratung bestehenden und künftigen Risiken.
Die Politik der EU für die Lebensmittelsicherheit beruht auf dem Grundsatz einer integrierten Kontrolle vom Erzeuger bis zum Verbraucher in der gesamten Lebensmittelkette: Futtermittelproduktion, Pflanzen- und Tiergesundheit, Tierschutz, Primärproduktion, Lebensmittelverarbeitung, Lagerung, Transport, Einzelhandel, Einfuhr und Ausfuhr usw.. Dieses umfassende und integrierte Konzept, das die Verantwortung der Beteiligten in der Lebens- und Futtermittelproduktion und der zuständigen Behörden klar definiert, steht für eine kohärente, wirksame und dynamische Lebensmittelpolitik.