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Beschreibung:    Aktionswerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Aktionswerte sollen den zuständigen Behörden und den Lebensmittelunternehmern dazu dienen, diejenigen Fälle ausfindig zu machen, in denen es angezeigt ist, eine Kontaminationsquelle zu ermitteln und im Sinne des § 21 LMSVG Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung zu setzen.

Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend gibt aufgrund des Beschlusses der Kommission zur Herausgabe des Österr. Lebensmittelbuches (Codexkommission) die Aktionswerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln mit BMGFJ-75210/0022-IV/B/7/2008 vom 14.01.2009 bekannt.

Die Aktionswerte treten sofort in Kraft.

Hochgeladen am:    15.03.2009
Dateiversion:    01/2009
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Dateityp:    pdf
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