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Datei-Titel:   Empfehlung: (GVO) Phytasen, Lysin und Alpha-Amylasen    download_trans.gif Download
 
Beschreibung:    Empfehlung gemäß Abs. 5 der Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung

Erzeugnisse, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden, selbst aber nicht gentechnisch verändert sind, sind grundsätzlich in der gentechnikfreien Produktion von Lebens- und Futtermitteln nicht zulässig.
Gemäß Absatz 4.3.5 und 4.3.6 sowie Absatz 4.4.2 der Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung können bestimmte Stoffe zum Einsatz gelangen, wenn sie nachweislich nicht in gentechnikfreier Qualität (aufgrund von Herkunft, Herstellungsprozess, Menge und Analyse) kontinuierlich verfügbar sind.

Für folgende Stoffe aus gentechnischer Produktion wurden Ausnahmen zur Tierfütterung genehmigt:

  1. Zusatzstoffgruppe Phytasen in Futtermitteln: Befristet auf 5 Jahre
  2. Futtermittelzusatzstoff Lysin eingeschränkt auf Schweinemast: Befristet auf 5 Jahre
  3. Alpha-Amylasen und viskositätsreduzierende Enzyme in der Trockenschlempeproduktion
Hochgeladen am:    28.04.2010
Dateiversion:    11/2008
Dateigröße:    43.41Kb
Dateityp:    pdf
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