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Beschreibung:    Tee und teeähnliche Erzeugnisse

TEE besteht ausschließlich aus den Blättern, Blattknospen und zarten Stielen von Varietäten der Spezies Camellia sinensis (Linnaeus), die nach üblichen Herstellungsverfahren bearbeitet wurden.
TEEÄHNLICHE ERZEUGNISSE sind Teile der im Anhang I angeführten Pflanzenarten, die getrocknet, fermentiert oder geröstet zur Zubereitung wäßriger Aufgüsse wie Tee verwendet werden. Erzeugnisse, die unter alleiniger Verwendung von Trocken- bzw. kandiertem Obst hergestellt werden, sind nicht als teeähnliche Erzeugnisse anzusehen.

Geändert mit Erlass vom 20.08.2007, GZ. BMGF-75210/0012-IV/B/7/2007
Anhang I:
Offene Liste der für die Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse üblicherweise verwendeten Pflanzenteile
Anhang II:
Liste der für die Herstellug teeähnlicher Erzeugnisse nicht verwendeten Pflanzen bzw. Pflanzenteile

Hochgeladen am:    16.05.2008
Dateiversion:    IV. Auflage - 08/2007
Dateigröße:    381.12Kb
Dateityp:    pdf
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