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Datei-Titel:
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Codex-Kapitel B31
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Beschreibung: |
Tee und teeähnliche Erzeugnisse
TEE besteht ausschließlich aus den Blättern, Blattknospen und zarten
Stielen von Varietäten der Spezies Camellia sinensis (Linnaeus), die
nach üblichen Herstellungsverfahren bearbeitet wurden.
TEEÄHNLICHE ERZEUGNISSE sind Teile der im Anhang I angeführten
Pflanzenarten, die getrocknet, fermentiert oder geröstet zur
Zubereitung wäßriger Aufgüsse wie Tee verwendet werden. Erzeugnisse,
die unter alleiniger Verwendung von Trocken- bzw. kandiertem Obst
hergestellt werden, sind nicht als teeähnliche Erzeugnisse anzusehen.
Geändert mit Erlass vom 20.08.2007, GZ. BMGF-75210/0012-IV/B/7/2007
Anhang I:
Offene Liste der für die Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse üblicherweise verwendeten Pflanzenteile
Anhang II:
Liste der für die Herstellug teeähnlicher Erzeugnisse nicht verwendeten Pflanzen bzw. Pflanzenteile
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Hochgeladen am: |
16.05.2008 |
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Dateiversion: |
IV. Auflage - 08/2007 |
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Dateigröße: |
381.12Kb |
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Dateityp: |
pdf |
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Downloads: |
230 |
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