|
|
|
Datei-Titel:
|
Codex-Kapitel B31
Download
|
| |
|
Beschreibung: |
Tee und teeähnliche Erzeugnisse
TEE besteht ausschließlich aus den Blättern, Blattknospen und zarten Stielen von Varietäten der Spezies Camellia sinensis (L.) Kuntze, die nach üblichen Herstellungsverfahren bearbeitet wurden.
TEEÄHNLICHE ERZEUGNISSE enthalten Pflanzenteile, die getrocknet, fermentiert oder geröstet zur Zubereitung wässriger Aufgüsse verwendet werden. Erzeugnisse, die unter alleiniger Verwendung von Trocken- bzw. kandiertem Obst hergestellt werden, sind nicht als teeähnliche Erzeugnisse anzusehen.
TEEGETRÄNKE, die auf Basis von Teeauszügen bzw. -extrakten und Trinkwasser gemäß Codexkapitel B1 "Trinkwasser" oder von Wässern gemäß Codexkapitel B 17 "Abgefüllte Wässer" hergestellt werden, enthalten mindestens 0,12 % Tee-Extrakt..
ANHANG I
Offene Liste der für die Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse üblicherweise verwendeten Pflanzenteile
ANHANG II
Liste der für die Herstellung teeähnlicher Erzeugnisse nicht verwendeter Pflanzen bzw. Pflanzenteile
ANHANG III
Beschaffenheit der in Anhang I angeführten Pflanzenteile
|
|
Hochgeladen am: |
07.02.2010 |
|
Dateiversion: |
IV. Auflage |
|
Dateigröße: |
225.87Kb |
|
Dateityp: |
pdf |
|
Downloads: |
252 |
|
|
|
[zurück]
|