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Beschreibung:    Erfrischungsgetränke mit geschmackgebenden Zusätzen

Erfrischungsgetränke sind trinkfertige Erzeugnisse, die aus Wasser gemäß Codexkapitel B1 "Trinkwasser" oder Wässern gemäß Codexkapitel B17 "Abgefüllte Wässer", mit oder ohne Zusatz von Kohlendioxid, mit geruch- und geschmackgebenden Zusätzen sowie mit oder ohne Zugabe von süßenden Stoffen gemäß den Richtlinien für die einzelnen Sorten hergestellt werden und nicht mehr als 0,5% vol. Alkohol pro Liter enthalten. Außerdem können Frucht, Fruchtsaft oder gleichartige Erzeugnisse, Mineralsalze oder Vitamine, entsprechend der EG Anreicherungsverordnung Nr. 1925/2006 , zugesetzt werden.
Werden Erfrischungsgetränke mit Hinweisen wie z.B. "zuckerarm", "energiereduziert", "kalorienarm" versehen, richten sich diese nach den Vorgaben des Anhanges der EG-Health Claims Verordnung, Nr. 1924/2006.

Dieses Kapitel umfasst:
»  Fruchtsaftlimonade, Limonade
»  Getränke und Getränkepulver mit Mineralstoffen
»  Energie-Getränke (Energy Drinks)

Neufassung gem. Erlass BMGFJ-75210/0009-IV/B/7/2008 vom 14.5.2008

Hochgeladen am:    19.05.2008
Dateiversion:    IV. Auflage - 05/2008
Dateigröße:    53.24 Kb
Dateityp:    pdf
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