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Beschreibung:    Wasser für den menschlichen Gebrauch

Das Codexkapitel B1 behandelt unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser.

In rechtlicher Hinsicht wird Wasser durch zwei Gesetzesmaterien geregelt. Das Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959 idgF, regelt die Nutzung und den Schutz des Wassers. Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF, regelt das Inverkehrbringen von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser). Trinkwasser stellt im Sinne der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen die höchste Nutzungsmögichkeit dar. Gemäß § 3 Abs. 2 ist "Wasser für den menschlichen Gebrauch" Wasser vom Wasserspender bis zum Abnehmer bzw. Verbraucher zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel oder in Lebensmittelunternehmen.

Nähere Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Qualität und die Kontrolle des Trinkwassers regelt die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), BGBl. II Nr. 304/2001 idgF. Änderungen des LMSVG bzw. der TWV sind entsprechend zu berücksichtigen.

Erweitert mit Richtlinien betreffend:

1.) Probenahmeverfahren für die Untersuchung der Konzentrationen an Blei, Kupfer und Nickel in Wasser für den menschlichen Gebrauch aus Gebäudeinstallationen
2.) Beurteilung von Überschreitungen der Konzentrationen an Eisen und Mangan in Wasser für den menschlichen Gebrauch aus Einzelwasserversorgungsanlagen
3.) UV-Desinfektionsanlagen in Wasserversorgungsanlagen gemäß Trinkwasserverordnung
4.)Warmwasser (erwärmtes Trinkwasser aus Trinkwasser-Erwärmungsanlagen)

Hochgeladen am:    19.05.2008
Dateiversion:    VI. Auflage - 12/2007
Dateigröße:    343.09 Kb
Dateityp:    pdf
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