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Wasser für den menschlichen Gebrauch
Das Codexkapitel B1 behandelt unser wichtigstes Lebensmittel, das Trinkwasser.
In rechtlicher Hinsicht wird Wasser durch zwei Gesetzesmaterien
geregelt. Das Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959
idgF, regelt die Nutzung und den Schutz des Wassers. Das
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, BGBl. I
Nr. 13/2006 idgF, regelt das Inverkehrbringen von Wasser für den
menschlichen Gebrauch (Trinkwasser). Trinkwasser stellt im Sinne der
lebensmittelrechtlichen Bestimmungen die höchste Nutzungsmögichkeit
dar. Gemäß § 3 Abs. 2 ist "Wasser für den menschlichen Gebrauch" Wasser
vom Wasserspender bis zum Abnehmer bzw. Verbraucher zum Zweck der
Verwendung als Lebensmittel oder in Lebensmittelunternehmen.
Nähere
Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Qualität und die Kontrolle
des Trinkwassers regelt die Verordnung über die Qualität von Wasser für
den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), BGBl. II Nr.
304/2001 idgF. Änderungen des LMSVG bzw. der TWV sind entsprechend zu
berücksichtigen.
Erweitert mit Richtlinien betreffend:
1.) Probenahmeverfahren für die Untersuchung der Konzentrationen an
Blei, Kupfer und Nickel in Wasser für den menschlichen Gebrauch aus
Gebäudeinstallationen
2.) Beurteilung von Überschreitungen der Konzentrationen an Eisen und
Mangan in Wasser für den menschlichen Gebrauch aus
Einzelwasserversorgungsanlagen
3.) UV-Desinfektionsanlagen in Wasserversorgungsanlagen gemäß Trinkwasserverordnung
4.)Warmwasser (erwärmtes Trinkwasser aus Trinkwasser-Erwärmungsanlagen)
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