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Beschreibung:    Fleisch und Fleischerzeugnisse

Unter Fleisch sind alle für den menschlichen Genuss verwendbaren Teile geschlachteter oder erlegter warmblütiger Tiere zu verstehen, die sich zum menschlichen Genuss eignen oder hiefür bestimmt und genusstauglich i. S. Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF, sind. In veterinärrechtlichem Sinne werden darunter auch die daraus hergestellten Produkte verstanden. Frisches Fleisch ist Fleisch (einschließlich im Hochvakuum oder in definierter Atmosphäre umhülltes Fleisch), das nicht zum Zwecke der Haltbarmachung - außer mit Kälte - behandelt worden ist.

Änderungen:
BMGFJ-75210/0008-IV/B/7/2007 v. 22.06.2007
BMGFJ-75210/0016-IV/B/7/2007 v. 06.12.2007

Hochgeladen am:    16.05.2008
Dateiversion:    IV. Auflage - 06/2005
Dateigröße:    471.58Kb
Dateityp:    pdf
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