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Beschreibung:    Zucker und Zuckerarten

Dieses Kapitel regelt das Inverkehrbringen von Zucker und Zuckerarten. Nicht geregelt werden Süßungsmittel gemäß Süßungsmittelverordnung (BGBl. Nr. 547/1996 i.d.g.F.).

Unter Zucker wird die aus Zuckerrüben oder Zuckerrohr gewonnene und von Nichtzuckerstoffen weitestgehend befreite Saccharose verstanden. Zu den Zuckern im Sinne dieses Kapitels werden auch Flüssigzucker, Kandiszucker, Gelbzucker, Braunzucker und Vollzucker gezählt.

Unter Zuckerarten im Sinne dieses Kapitels werden die folgenden süßschmeckenden Produkte auf Kohlenhydratbasis verstanden: Invertflüssigzucker, Invertzuckersirup, Stärkeverzuckerungsprodukte (z.B. Glukosesirup, getrockneter Glukosesirup, Maltodextrin, Dextrose, wasserfreie Dextrose, Maltose), Fruktose, Laktose, Fruchtsüße.

Hochgeladen am:    16.05.2008
Dateiversion:    IV. Auflage - 07/2006
Dateigröße:    156.32Kb
Dateityp:    pdf
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