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- Checklisten nach Betriebsarten
Diese veröffentlichten Checklisten sind hilfreiche Informations-Exemplare, unterliegen aber keinem Änderungsdienst.
Die zugrunde liegenden Verfahrensanweisungen der Lebensmittelaufsicht dürfen hier nicht veröffentlicht werden. Diese für die Kontrollorgane verbindlichen Anweisungen unterliegen leider dem Kopierrecht der mit der Erstellung befassten Arbeitsgruppe. Dokument-Quelle: V.O.L.K
- Gefahrenanalyse und Hygienecheck
Die Analyse umfasst die mikrobiologischen (wie Bakterien, Schimmel,
Viren), chemischen (wie Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel,
Medikamente) und physikalischen (wie Temperatur, Lichteinwirkung,
Fremdkörper) Gefahren. Die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte
wird regelmäßig überprüft und dokumentiert.
Diese Analyse- und
Dokumentations-Vorschläge sollen dem Unternehmer Anhaltspunkte für
die Erstellung der betriebseigenen Konzepte liefern.
- Leitlinien für GHP und HACCP
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sieht vor, dass die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften sowie die Einrichtung eines Verfahrens zur Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen durch die Anwendung von Leitlinien erleichtert werden kann.
Die vorliegenden Leitlinien sind Modelle für die Erfüllung der guten Hygienepraxis sowie das erforderliche Eigenkontrollsystem und werden von den Unternehmern an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst.
- Planung und Dokumentation
Für den Betrieb werden zur Erfassung kritischer Kontrollpunkte,
die Reinigung und Desinfektion, die Schädlingsbekämpfung, die
Lebensmittel-Abfall-Entsorgung und die Personalschulung Pläne
erstellt. Die Durchführung der Maßnahmen ist zu dokumentieren.
Die hier zur Verfügung gestellten
Formulare dienen nur als Vorlagen und werden für den Betrieb
entsprechend angepasst. Zum Teil sind solche Entwürfe bereits den
jeweiligen Leitlinien angeschlossen.
- Rückverfolgbarkeit
Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln, von der
Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren und allen sonstigen Stoffen, die
dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie in
einem Lebensmittel oder Futtermittel verarbeitet werden, ist in allen
Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sicherzustellen.
Die Leitlinien sind Empfehlungen
zur praktischen Umsetzung der Artikel 11, 12, 16, 17, 18 und 19 der
Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
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