Nur ein Hinweis, so arbeiten wir bei uns.
Und zwar darf man als Lebensmittelhersteller immer noch zwischen der Prozesshygiene und dessen Kriterien und den zum Verzehr fertigen Waren unterscheiden. Bei den Prozesshygienekriterien kann unter umständen schon etwas festgestellt werden, was eigentlich nicht im Endprodukt enthalten ist. Gutes Beispiel,
Salmonellen. Ein Schlachtbetrieb muss Salmonellenproben ziehen. Sind diese positiv, darf er das Fleisch trotzdem verwenden, wenn er es einem geeigneten Verfahren unterzieht. Das bedeutet, ist es im fertigen Produkt nicht mehr nachweisbar, ist das kein Problem. Salmonellenproben werden ja auch vorgeschrieben, sie während des Prozesses zu untersuchen.
Gruß