Hallo, bin bei der Durchforstung der
Gesetze über folgende Bestimmung gestoßen.
VERORDNUNG (EG) Nr. 557/2007 DER KOMMISSION
vom 23. Mai 2007
mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1028/2006 des Rates mit Vermarktungsnormen für Eier
Bei gekühlten Eiern, die bei Raumtemperatur aufbewahrt
werden, kann es zu Kondensation kommen, was die Vermehrung
von Bakterien auf und gegebenenfalls deren
Eindringen in die Schale zur Folge haben kann. Deshalb
sollten Eier nach Möglichkeit bei gleich bleibender Temperatur
gelagert und transportiert werden
und vor dem
Verkauf an den Endverbraucher grundsätzlich nicht gekühlt
werden.
Das Temperaturschwankungen eine Keimvermehrung fördern ist mir bekannt.
Warum aber ungekühlt - ich finde keine mikrobiologische Antwort im Netz.
Evelyne