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Aw: Risiko / Gefahrenanalyse (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Aw: Risiko / Gefahrenanalyse
#40
Evelyne Tischler

Benutzer offline
Geschlecht: weiblich Ort: 9020 Klagenfurt
Risiko / Gefahrenanalyse vor 10 Monaten, 2 Wochen  
Immer diese Uneinigkeiten bei den Behörden

Habe heute das Thema Risikoanalyse diskutiert.

Antwort A: Sobald ich Lebensmittel verarbeite, bzw. produziere, (Gastronomiebetrieb = ja werden verarbeitet), muss ich eine Risikoanalyse machen.

Antwort B: Gastronomiebetrieb braucht nur -
Aufzeichnung über Abweichung der Temperatur im Kühlbereich
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Rückverfolgbarkeit
Personalschulung
Schädlingsmonitoring

Ich bin der Meinung:
Als Unternehmer oder Hygienebeauftragter muß ich über die Gefahren in meinem Betrieb Bescheid wissen.
Nona - muss ich dafür eine Gefahrenanalyse machen.

Was meint Ihr dazu?

Evelyne
 
 
Dipl. Hygienemanagerin und Trainerin - www.reides.at
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#41
Ernst Beck

Benutzer offline
Geschlecht: männlich Ort: 1020 Wien
Aw: Risiko / Gefahrenanalyse vor 10 Monaten, 2 Wochen  
Hallo Evelyne,

in der „852er“ ist es, meine ich, eindeutig geregelt!

Nach dem Motte: „Wer – Was –in Welchem Umfang betreibt/produziert/in Verkehr bringt…., muss der „852er“ entsprechend handeln, tut er das nicht, wird er/sie ein kleines oder doch auch größeres Problem mit der „Behörde“ bekommen. Hilfestellung geben auch die jeweiligen Leitlinien.

Lg
Ernst Beck

Auszug aus:

VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene


(15) Die HACCP-Anforderungen sollten den im Codex Alimentarius enthaltenen Grundsätzen Rechnung tragen. Sie sollten so flexibel sein, dass sie, auch in kleinen Betrieben, in allen Situationen anwendbar sind. Insbesondere muss davon ausgegangen werden, dass die Identifizierung der kritischen Kontrollpunkte in bestimmten Lebensmittelunternehmen nicht möglich ist und dass eine gute Hygienepraxis in manchen Fällen die Überwachung der kritischen Kontrollpunkte ersetzen kann. So bedeutet auch die verlangte Festsetzung von „kritischen Grenzwerten“ nicht, dass in jedem Fall ein in Zahlen ausgedrückter Grenzwert festzusetzen ist. Im Übrigen muss die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen flexibel sein, um einen übermäßigen Aufwand für sehr kleine Unternehmen zu vermeiden.


Artikel 5
Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte
(1) Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten.

(2) Die in Absatz 1 genannten HACCP-Grundsätze sind die Folgenden:

a) Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen,
b) Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, auf der (den) Prozessstufe(n), auf der (denen) eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
c) Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte, anhand deren im Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung ermittelter Gefahren zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten unterschieden wird,
d) Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte,
e) Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall, dass die Überwachung zeigt, dass ein kritischer Kontrollpunkt nicht unter Kontrolle ist,
f) Festlegung von regelmäßig durchgeführten Verifizierungsverfahren, um festzustellen, ob den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis e) entsprochen wird,
g) Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften gemäß den Buchstaben a) bis f) entsprochen wird.

Wenn Veränderungen am Erzeugnis, am Herstellungsprozess oder in den Produktionsstufen vorgenommen werden, so überprüft der Lebensmittelunternehmer das Verfahren und passt es in der erforderlichen Weise an.

(3) Absatz 1 gilt nur für Lebensmittelunternehmer, die auf einer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe von Lebensmitteln tätig sind, die der Primärproduktion und den in Anhang I aufgeführten damit zusammenhängenden Vorgängen nachgeordnet sind.

(4) Die Lebensmittelunternehmer haben

a) gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis zu erbringen, dass sie Absatz 1 entsprechen; dieser Nachweis erfolgt in der von der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens verlangten Form;

b) sicherzustellen, dass die Dokumente, aus denen die gemäß diesem Artikel entwickelten Verfahren hervorgehen, jederzeit auf dem neuesten Stand sind;

c) die übrigen Dokumente und Aufzeichnungen während eines angemessenen Zeitraums aufzubewahren.
 
 
Hygiene-Lehrgangsleiter (WIFI Wien und Kröswang-Akademie)
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#42
Evelyne Tischler

Benutzer offline
Geschlecht: weiblich Ort: 9020 Klagenfurt
Aw: Risiko / Gefahrenanalyse vor 10 Monaten, 2 Wochen  
Hallo Ernstl

Wenn ich das jetzt recht interpretiere, heißt dass

Punkt 15 bezieht sich auf CCP`s eh klar, (nicht jeder Betrieb hat einen CCP).

Artikel 5
Der LM Unternehmer hat ein Verfahren (oder auch mehrere), die auf den 7 HACCP Grundsätzen beruhen einzuführen und aufrechtzuerhalten.

Grundsatz 1 = Risiko / Gefahrenanalyse

Also die Risikoanalyse muss jeder Unternehmer machen, wie einfach diese zu dokumentieren ist hängt von der Betriebsgröße ab.

oder seh ich dass falsch?

Evelyne
 
 
Dipl. Hygienemanagerin und Trainerin - www.reides.at
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#43
Ernst Beck

Benutzer offline
Geschlecht: männlich Ort: 1020 Wien
Aw: Risiko / Gefahrenanalyse vor 10 Monaten, 2 Wochen  
Schönen Abend Evelyne,

Jetzt hast du´s! So ist es.
So wie´s schon immer war, dem Betrieb entsprechend - Im Dorfgasthaus wird´s anders sein, als in der GV (i.B. Krankenhäuser, Pensionistenheimen, Kindertagesheimen, ...)

Nach dem Motte:
- "So wenig wie möglich - so viel als notwendig"
- "wer schreibt, der bleibt!"

und nicht vergessen, es gibt auch noch das Produkthaftungsgesetz / Beweislastumkehr....

glg
ernstl
 
 
Hygiene-Lehrgangsleiter (WIFI Wien und Kröswang-Akademie)
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#84
bio



Aw: Risiko / Gefahrenanalyse vor 9 Monaten, 3 Wochen  
Hallo,

wie weiter oben bereits erwähnt gibt es Leitlinien, welche eigenlich sehr gute Hilfen bieten.

Im Internet für Österreich auf der Homepage des "Bundesministerium für Gesundheit und Frauen"
http://www...inhalte.htm?thema=CH0045

, in Deutschland bei den entsprechenden Verbänden erhältlich.

Übericht: http://www.bll.de/download/themen/hygiene/ bezugsquellen_leitlinien_fuer_eine_gute_hygienepraxis.pdf

Gruss

bio
 
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