Sehr geehrte Moderatoren !
Hiermit möchte ich einmal meinen Unmut zu einer vor kurzem in meinem Gasthaus (im Pinzgau) durchgeführten Kontrolle eines Lebensmittelorganes des Landes Salzburg loswerden. Dass es Checklisten für die Kontrolle meines Betriebes gibt, habe ich gewusst. Danach halten wir uns, mein Personal und ich. Für die
Aufsichtsorgane gibt es jedoch viel genauere Anweisungen für die Kontrollen. Ich finde es den Unternehmern gegenüber schäbig, Strafen bei Verstößen zu verhängen, für irgendwo geheim niedergeschriebene Vorgaben, die ich nirgends erhalten oder einsehen kann. Wie sollte ich mich danach richten? Nicht genug damit, dass ich für Vorgaben, die ich nirgendwo nachforschen kann, möglicherweise bestraft werde, nein auch eine kostenpflichtige Nachkontrolle steht dann ins Haus.
Im Sinne für uns
Unternehmer wird es Zeit, gemeinsam für eine Veröffentlichung dieser Verfahrensanweisungen zu plädieren, ich hoffe auf große Unterstützung aller!
Ein erzürnter Gastwirt.