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Lebensmittelrecht (1 Leser) (1) Gast
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Ernst Beck |
Sehr geehrter Gastwirt,
ich möchte versuchen den etwas schwierigen Sachverhalt zu hinterleuchten. Dazu führe ich einige Beispiele an, wie, und das völlig korrekt, die Behörde vorgeht, es aber sein kann, das der/die zur „Kassa“ gebetenen, nicht wirklich durchblickt, weshalb eine (Verwaltungs)Strafe verhängt wird (siehe Anhang).
mfg
ernst beck Dateianhang: Dateiname: LMSVG.pdfDateigröße: 55542 |
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Gastwirt |
Ja super, wo finde ich dann diese QM Verfahrensanweisung für mein Gasthaus? Nachdem es KEIN Geheimpapier ist, können Sie mir diese hier im Anhang zur Verfügung stellen? Oder hat ein Unternehmerkollege diese schon zu Handen?
Danke für die Unterstützung. Endlich kann ich diese Anweisungen, nach denen auch gestraft wird, befolgen.
Danke, ein nun zufriedener Gastwirt ! |
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Ernst Beck |
Hallo "zorniger" Wirt,
als Information, es gibt KEIN Geheimpapier, nach dem Betriebe überprüft werden. Was es gibt ist, ein QM-Handbuch das für alle Kontrollorgane verbindlich ist - so wie es im Handbuch auch niedergeschrieben steht. Es gibt grundlegende Vorgaben, basierend auf der EU-VO 852, und in Ihrem Fall zu leichtern Umsetzung der LL für den Einzelhandel, die auch strikt eingehalten werden müssen, aber einen Fehler darf man nicht begehen, ein zu umfangreiches "Hygiene-Konzepterl" zu erstellen, das nicht gefordert ist, aber da selbst auferlegt, dann von den Vollzugsorganen auf Vollständigkeit kontolliert wird. Alles was Sie sich selbst auferlegen, muss dann auch durchgeführt werden. Nach dem Motto: "so wenig wie möglich - soviel als notwendig" - das aber gewissenhaft |
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Unternehmer |
Sehr geehrte Moderatoren !
Hiermit möchte ich einmal meinen Unmut zu einer vor kurzem in meinem Gasthaus (im Pinzgau) durchgeführten Kontrolle eines Lebensmittelorganes des Landes Salzburg loswerden. Dass es Checklisten für die Kontrolle meines Betriebes gibt, habe ich gewusst. Danach halten wir uns, mein Personal und ich. Für die Aufsichtsorgane gibt es jedoch viel genauere Anweisungen für die Kontrollen. Ich finde es den Unternehmern gegenüber schäbig, Strafen bei Verstößen zu verhängen, für irgendwo geheim niedergeschriebene Vorgaben, die ich nirgends erhalten oder einsehen kann. Wie sollte ich mich danach richten? Nicht genug damit, dass ich für Vorgaben, die ich nirgendwo nachforschen kann, möglicherweise bestraft werde, nein auch eine kostenpflichtige Nachkontrolle steht dann ins Haus.
Im Sinne für uns Unternehmer wird es Zeit, gemeinsam für eine Veröffentlichung dieser Verfahrensanweisungen zu plädieren, ich hoffe auf große Unterstützung aller!
Ein erzürnter Gastwirt. |
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