Themen-Historie ist ausgeschaltet: Tiefkühlen von Frischfleisch Maximale Anzeige der letzten Beiträge - (letzten Eintrag zuerst)
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Evelyne Tischler
Nach ewig langer Recherche, unzähligen Telefonaten und Emails möchte ich hier abschließend festhalten:
Es gibt dazu kein Verbot, ja nicht einmal eine Empfehlung. Natürlich darf Frischfleisch (entsprechend sachgerecht) tiefgefroren werden. Die Lebensmittelaufsicht fordert allerdings die korrekte Kennzeichnung des Produktes inkl. des Einfrierdatums und empfiehlt den Verbrauch innerhalb von 3 Monaten (maximal 6 Monate!).
Und nun voll Elan zum nächsten Thema
liebe Grüße aus Kärnten
Evelyne
Mathias Hoffmann
Also ich kann den Lebensmittelinspektor verstehen, denn du könntest ja auch bereits abgelaufenen Waare einfrieren. Ich handhabe das Problem folgendermaßen: Ich lasse auch manche Produkte über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus einfrieren, da sich ja das Datum auf eine bestimmte Temperatur bezieht. In der Praxis schaut das dann bei mir so aus, dass ich in chronologischer Reihenfolge aufschreiben lasse, wann wieviel von welchem Produkt eingefroren wird. Dabei dokumentiere ich auch die Chargennummer vom Lieferanten um fifo gewährleisten zu können. Ich hatte damit bisher noch keine Probleme. Aber ich glaube das ist eine Frage für den Chef (Ernsti). Ich hoffe dir geholfen zu haben. mfg
Mathias
Evelyne Tischler
Seit Tagen durchforste ich sämtliche EU VO und Leitlinien.
Finde aber keine dezidierten Angaben ob ich als Unternehmer (Gastronomie), Frischfleisch tiefkühlen darf oder nicht.
Wie erwähnt, ich finde keinen Gesetzestext wo drin steht, dass
es verboten ist.
Ausage Mitarbeiter LM-Aufsicht: Frischfleisch darf ich nicht einfrieren da dadurch die Bestimmung des Produktes (MHD) nicht mehr gegeben ist.