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folder icon LMSVG + AT-Verordnungen
70
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die derzeit geltenden Verordnungen auf Grund des LMSVG - Stand: 18.08.2008
folder icon VNG + AT-Vermarktungsnormen
12
Gemäß § 7 Abs. 1 VNG sind landwirtschaftliche Erzeugnisse von den Bestimmungen ausgenommen, wenn sie im Rahmen des Abhof-Verkaufs, vom Erzeuger an Lagerungsstellen oder Sortierungs- und Verpackungsstellen eines Handelsbetriebes oder einer Absatzeinrichtung der Erzeuger, von Lagerungsstellen an Sortierungs- und Verpackungsstellen, oder an Verarbeitungsbetriebe abgegeben werden.
folder icon EG-Verordnungen
57
Lebensmittelrechtlich relevante Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaft (des Europäischen Parlaments und des Rates).
folder icon EG-Richtlinien
17
Lebensmittelrechtlich relevante Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (des Europäischen Parlaments und des Rates), soweit diese nicht bereits durch österreichische Gesetze und Verordnungen vollständig in nationales Recht umgesetzt wurden.
folder icon EG-Vermarktungsnormen
61
Praktisch alle Obst- und Gemüsearten mit erheblicher Marktbedeutung für den Frischmarkt und auch andere Erzeugnisse, sofern sie mit normpflichtigen Erzeugnissen zusammen in einer Mischpackung angeboten werden, unterliegen inzwischen speziellen EG-Vermarktungsnormen. Diese gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat auf allen Handelsstufen (ausgenommen Bananen und getrocknete Weintrauben ). Teilweise sind diese bereits in Österreichischen Bestimmungen umgesetzt.

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