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Dokumentendetails

Details für EG-VO 798/2008 Zu erlassende Sondervorschriften für Milch und -Erzeugnisse aus China
Titel/BezeichnungDaten/Wert
NameEG-VO 798/2008 Zu erlassende Sondervorschriften für Milch und -Erzeugnisse aus China
Beschreibung

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. Oktober 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Milch enthaltenden Erzeugnissen oder Milcherzeugnissen, deren Ursprung oder Herkunft China ist, und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/757/EG der Kommission

Originalfassung 2008/798/EG

  • Die Einfuhr von Waren, die gemäß Richtlinie 89/398/EWG für eine besondere Ernährung bestimmt sind, und deren Ursprung oder Herkunft China ist, ist zu verbieten. Auf dem Markt vorgefundene Waren werden sofort vernichtet.
  • Es können vor der Einfuhr anderer Futter- und Lebensmittelerzeugnisse mit hohem Proteingehalt aus China Stichproben genommen werden. Wenn bei solchen Erzeugnissen eine Melamingehalt von über 2,5 mg/Kg festgestellt wird, werden diese sofort vernichtet.
DateinameEG-VO_798-2008_Milcherzeugnisse-Eiweiss-Sondervorschriften-China_STF.pdf
Dateigröße47.7 KB
Dateityppdf (Mime Typ: application/pdf)
Zuletzt geändert 27.10.2008 15:30