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Dokumentendetails

Details für EG-VO 2160/2003 Salmonellen- und Zoonoseerreger-Bekämpfung
Titel/BezeichnungDaten/Wert
NameEG-VO 2160/2003 Salmonellen- und Zoonoseerreger-Bekämpfung
Beschreibung

VERORDNUNG (EG) Nr. 2160/2003 vom 17. November 2003 zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern.

Berichtigte VO
Stand: 10/2007

Anhang II Abschnitt D - besondere Anforderungen an Legehennenherden:
 Für den direkten menschlichen Verzehr als Konsumeier dürfen nur Eier verwendet werden, die aus einer Legehennenherde stammen, die einem nach Artikel 5 aufgestellten nationalen Bekämpfungsprogramm unterliegt und für die keine amtliche Sperre gilt. Dies bedeutet, dass die Eiervermarktung nur mehr für jene Legehennenhalter erlaubt ist, die getesteten Herden mit einem negativen Salmonellenbefund haben. Eier, die aus Herden mit unbekanntem Gesundheitsstatus stammen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie infiziert sind, oder aus infizierten Herden stammen, dürfen nur dann für den menschlichen Verzehr verwendet werden, wenn sie in einer Weise behandelt werden, dass die Tilgung aller Salmonellen-Serotypen ... gewährleistet ist.
Anhang II Abschnitt E - besondere Anforderungen an Frischfleisch:
Demnach darf frisches Geflügelfleisch (Masthühner, Puten) ab 01.01.2011 nur dann für den menschlichen Verzehr in Verkehr gebracht werden, wenn in 25 Gramm Probe keine Salmonellen vorhanden sind. Die Probenahme- und Analyseverfahren werden von der EU noch festgelegt.

DateinameEG-VO_2160-2003_Zoonosen-Bekaempfung_IDF_1237-2007.pdf
Dateigröße106.64 KB
Dateityppdf (Mime Typ: application/pdf)
Zuletzt geändert 18.06.2008 14:50