- 17.08.2010 - Alle Codex-Kapitel als Gesamt-Datei
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» Danke an
Ernst Beck
- 04.08.2010 - geänderte Codex-Kapitel
» In den Kapiteln B 6 ("Sirupe") und B 7 ("Fruchtsäfte, Gemüsesäfte") wurden die Abschnitte "BEURTEILUNG" angepasst
» Das Kapitel B 18 ("Backerzeugnisse") wurde wesentlich ergänzt bzw. geändert
» Die Kapitel B 24 ("Gemüse und Gemüsedauerwaren") und B 29 ("Senf") wurden als VI. Auflage neu erlassen
WARNUNG - Listerien in "Paprika gefüllt mit Schafkäse" der Firma Käsemacher
» AGES: Bei einer Routineuntersuchung wurde bei dem Produkt "Paprika gefüllt mit Schafkäse" ein erhöhter Wert an Listerien monocytogenes festgestellt. Bei anderen Produkten des Herstellers waren Listerien nicht nachweisbar.
Aus Sicherheitsgründen werden die Produkte vom Handel zurückgeholt. Dieses Produkt ist unter der Marke
Käsemacher im 1300 g Kübel sowie im 180 g Becher als auch unter der Marke Milfina erhältlich. Betroffen sind die Chargennummer 017301 mit MHD 28.06.2010 und die Charge 017401 mit MHD 29.06.2010 bei Milfina. Vom Verzehr dieses Produktes ist abzusehen..
» Die Handelskette
Hofer ruft als Vorsichtsmaßnahme alle 3 Sorten des Produktes Schafkäse Antipasti von den Konsumenten zurück.
» Vor einem Verzehr der Ware wird ausdrücklich gewarnt!
WARNUNG - Listerien in "Forellen Filet geräuchert, ohne Haut" der Firma Eisvogel
» In einer bereits abgelaufenen Charge des Produkts "Forellen Filet geräuchert, ohne Haut" der Firma Eisvogel - 200 g, MHD 01.05.2010 bis 04.05.2010 - sind bei der amtlichen
Lebensmittelüberwachung Listerien festgestellt worden. Obwohl die Produkte nicht mehr zum Verkauf stehen, informierte die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (
AGES) und auch die Firma Eisvogel über die
Austria Presse Agentur (
APA) heute vorsorglich in einer Aussendung "da nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Haushalten noch Produkte überlagert oder eingefroren vorrätig sind".
» Der betroffene Artikel ist bei ADEG und INTERSPAR gelistet.
» Vor einem Verzehr der Ware wurde ausdrücklich gewarnt!
Wiederum aktueller Artikel: Nichtraucherschutz in der Gastronomie
» Mit 30. Juni 2010 endet die Übergangsfrist für jene 50 bis 80 m² großen Gastronomiebetriebe, die durch Umbauten einen Raucherraum einrichten wollen. Das bedeutet, dass ab 1. Juli dieses Jahres solche bisherigen Einraum-Betriebe entweder einen abgetrennten Raucher-Raum (Hauptraum muss der Nichtraucher-Raum sein) eingerichtet haben müssen oder als Nichtraucher-Betriebe zu führen sind (
siehe Artikel - Übergangsfrist).
» Lediglich bei Einraum-Betrieben unter 50m² ist es den Betreibern überlassen, ob sie diesen einzigen Gastraum als Raucher- oder Nichtraucherbereich ausweisen (
siehe Artikel - Ausnahme 2). Wenn in einem solchen Gastraum kein Rauchverbot besteht, sind neben Beachtung der vorgeschriebenen Kennzeichnung besondere Regelungen im Kollektivvertrag der Bediensteten zwingend (§ 13a Abs. 4 Tabakgesetz). Weiters dürfen werdende Mütter in solchen Räumen nicht arbeiten (dies gilt also auch für die Gastwirtin).
» Derzeit werden Strafbehörden erst bei Verdacht von Verstößen gegen die Nichtraucherschutzbestimmungen aufgrund von Meldungen, Beschwerden, Anzeigen, etc. tätig. Entsprechend den Aussagen des Gesundheitsministers soll eine Regelung zur routinemäßigen Überprüfung durch Kontrollorgane eingeführt werden.
- 28.04.2010 - Neuer Erlass zu einer Codex-Empfehlung (GVO)
Gemäß Abs. 5 der Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung wurde mit Erlass BMG-75210/0001-II/B/7/2010 vom 20.04.2010 der Zusatz von (GVO-) Vitamin B2 zugelassen
» BMG genehmigt: Verwendung von Vitamin B2 aus gentechnischer Produktion
» Richtlinie zur Definition der "Gentechnikfreien Produktion" von Lebensmitteln
- 09.04.2010 - Alle Codex-Kapitel als Gesamt-Datei
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» Danke an Ernst Beck
- 06.04.2010 -geändertes Codex-Kapitel
Das Codexkapitel A 8 über landwirtschaftliche Produkte aus biologischem Landbau und daraus hergestellte Folgeprodukte wurde erweitert
» In Abschnitt 4. wurde der Punkt 4.3.3 "Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen" neu aufgenommen.
Geplante Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Als Reaktion auf den Listerien-Ausbruch ist am Dienstag (23.03.2010) die Novelle zum LMSVG im Ministerrat beschlossen worden. Die nun von der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle soll die Information an die Bevölkerung beschleunigen. Die neuen Regelungen, die noch vor dem Sommer in Kraft treten sollen, führen zu mehr Transparenz und Sicherheit für die KonsumentInnen.
Die Punkte im einzelnen:
- Die Behörde kann nun auch ohne "Gesundheitsschädlichkeitsgutachten" handeln und den Produktionsstopp, die Rückholung von Produkten und das Sperren des Betriebs anordnen.
- Das BMG ist künftig verpflichtet, bereits bei dem dringenden Verdacht, dass ein Lebensmittel eine Krankheit auslöst, eine öffentliche Warnung zu veranlassen (erfolgt durch die AGES - Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit). Bisher gab es keine Verpflichtung. Im Gegenteil: Die Behörde konnte nur bei Vorliegen eines amtlichen Gutachtens „gesundheitsschädlich" warnen, und das nur dann, wenn die Warnung seitens des Unternehmers (gesetzeswidrig) ausblieb. Die Verpflichtung des Unternehmers ebenfalls zu warnen bleibt weiterhin aufrecht.
- Zusätzliche Warnverpflichtung für das BMG bei "gesundheitsschädlichen" Produkten in Zusammenhang mit dem Vorliegen einer Gemeingefährdung. Bisher konnte auch da die Behörde nicht tätig werden, sondern oblag die Warnung dem Unternehmen.
- Lebensmittellabors, die für Unternehmen im Rahmen der verpflichtenden Eigenkontrollen Analysen durchführen, müssen mit dem neuen LMSVG die Isolate von Keimen, die meldepflichtige Erkrankungen auslösen (können), an die AGES übermitteln. Bisher galt diese Verpflichtung nur für die Unternehmer selbst. Nun gilt sie für die Unternehmen UND Labors.
- Die "Information der Öffentlichkeit" seitens der Unternehmen wird nun konkret geregelt. Das BMG kann per Verordnungsermächtigung vorgeben, wie Großhandel und Einzelhandel zu informieren haben, wenn ein gesundheitsschädliches Produkt schon verkauft wurde. Ziel ist es, dass die KundInnen im Handel rasch und umfassend informiert werden.
- Schließlich wird es ab nun auch einen jährlich zu veröffentlichenden Lebensmittelsicherheitsbericht geben, der alle Kontrollergebnisse, Prüftätigkeiten sowie Beurteilungsgrundsätze mit Beschreibung der Vorgangsweisen der Lebensmittelbehörden und der AGES auflistet.
Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz erlaubte bisher keine Maßnahmen seitens des BMG (öffentliche Warnungen, Anordnung von Produktionsstopp, Auslieferungsverbot und Rückholung der Produkte aus dem Handel) bevor nicht durch ein amtliches Gutachten die "Gesundheitsschädlichkeit" eines Lebensmittels eindeutig festgestellt wurden. Im konkreten Anlassfall des "Hartberger Quargels" zeigte sich, dass diese Regelung untauglich ist für unverzügliches Handeln. Der Quargel war zwar als Auslöser epidemiologisch identifiziert (Auswertung Kassabons und Befragungen) es musste aber noch amtlich eine Probe gezogen werden!). Auch die bisherigen Bestimmungen zur Warnpflicht (2006 in Kraft getreten) erwiesen sich als nicht im Sinne der KonsumentInnen – sie zielen auf eine Verantwortung der Unternehmer ab, da die Behörde nach derzeitiger Rechtslage erst dann warnen kann, wenn der Unternehmer es nicht tut.
Quelle: BMG
- 22.02.2010 - Leitlinien und Codex-Kapitel als Gesamt-Dateien
1.) Alle Leitlinien können als neue, komprimierte Gesamt-Datei heruntergeladen werden
2.) Alle Codex-Kapitel können als neue, komprimierte Gesamt-Datei heruntergeladen werden
» Danke an Ernst Beck
- 22.02.2010 - erneuerte Codex-Kapitel
Folgende Kapitel wurden als IV. Auflage neu veröffentlicht:
» Kapitel B 18, B 19 und B 20
» Übersicht über die Kapitel des Österreichischen Lebensmittelbuches in der IV. Auflage
- 11.02.2010 - ergänztes Codex-Kapitel
Das Codexkapitel B 36 über Gebrauchsgegenstände
» Alle Kapitel des Codex Alimetarius Austriacus
- 08.02.2010 - geänderte, ergänzte und erneuerte Codex-Kapitel
Folgende Kapitel der IV. Auflage sind neu gefasst:
» Kapitel A 3, A 8, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 12, B 14, B 17, B 22, B 23, B 24, B 26, B 31, B 33 und B 35
» Übersicht über die Kapitel des Österreichischen Lebensmittelbuches in der IV. Auflage
- 06.02.2010 - neue und erneuerte Leitlinien
Folgende Leitlinien sind erneuert (geändert):
» "Eierpack- und Sammelstellen"
» "Gesundheitliche Anforderungen des Personals"
» "Gewerbliche Mühlenbetriebe"
» "Schlachthöfe, Zerlegungsbetriebe und Fleischerzeugnishersteller"
» "Schutzhütten in Extremlage"
Neu verfasste Leitlinie:
» "Schlachtung von Farmwild"
» Übersicht über die Leitlinien für GHP und HACCP
- Jänner 2010 - noch offene Aktualisierungen
Leider hatte mein PC anfang September 2009 seinen digitalen "Geist" ausgehaucht. Nun habe ich endlich wieder einen neuen PC und diesen fertig installiert. Für technisch Interessierte:
» Betriebssystem LinuxMint Helena 64bit mit Windows 7 x64 in einer virtuellen Maschine
» Hardware: Intel Core i7 920 Prozessor, 12 GB Ram (Triple-Channel), Systemplatte 60 GB Vertex Turbo (Solid State Disk - MLC), Datenplatte 1,5 GB (sataII)